Bedingungen und Konditionen für den Handel
INVESTRE S.A.ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN FÜR DEN HANDEL
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Anwendung und Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1.1 Das Vertragsverhältnis zwischen invesTRe S.A. ("invesTRe") und ihrem Kunden ("Kunde") wird durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie durch etwaige Sondervereinbarungen geregelt, die zwischen invesTRe und dem Kunden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften getroffen werden.
(a) Der Kunde sollte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen, bevor er die Dienste von invesTRe nutzt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von invesTRe unter www.moniflo.com und in der mobilen Anwendung verfügbar. Es wird empfohlen, eine Kopie der AGB bei der ersten Nutzung der Dienste von invesTRe auszudrucken oder zu speichern.
1.1.2 Durch Anklicken des Kontrollkästchens "Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie gelesen und verstanden und akzeptiere sie" bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Datenschutzrichtlinie von invesTRe gelesen und verstanden hat und an sie gebunden ist. Wenn der Kunde nicht an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden sein möchte, darf er die Dienste von invesTRe nicht nutzen.
1.1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in englischer und deutscher Sprache verfügbar. Mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehung erklärt der Kunde, dass er diese Sprachen vollständig versteht.
1.1.4 Die geschlechtsneutrale Sprache in diesen Bedingungen (es, sein, sich) schließt auch Verweise auf das weibliche und das männliche Geschlecht ein (sie, ihr, sich und er, sein, er, sich).
1.2 Autorisierung und Aufsichtsbehörde
1.2.1 invesTRe ist als luxemburgische Wertpapierfirma zugelassen und unterliegt der Aufsicht der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF"), mit Sitz in 283, route d'Arlon, L-1150 Luxemburg.
1.2.2 invesTRe ist im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) unter der Nummer B249656 eingetragen und hat seinen Sitz in 209, rue des Romains, L-8041 Bertrange, Großherzogtum Luxemburg.
1.3 Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und Kundenidentifikation
1.3.1 Die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit invesTRe und die Ausführung jeglicher Transaktionen unterliegt dem Erhalt aller Dokumente, Informationen und Daten, die invesTRe als notwendig erachtet oder vernünftigerweise verlangen kann, um ihren gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen und internen Richtlinien und Verfahren in Bezug auf die Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden und der Identität seiner wirtschaftlichen Eigentümer nachzukommen, die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen von Kunden, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Einhaltung von Steuergesetzen, Sanktionen, Korruptions-, Bestechungs- und Betrugsbekämpfung sowie sonstige Überprüfungen der Identität, der Unternehmensstruktur und der Herkunft von Vermögenswerten und Reichtum des Kunden, die gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den internen Richtlinien und Verfahren von invesTRe erforderlich sein können. Diese Dokumente, Informationen und Daten können sich unter anderem auf den rechtlichen und steuerlichen Status des Kunden, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort, seinen Hauptwohnsitz oder eingetragenen Firmensitz, seine berufliche und persönliche Situation, seine wirtschaftlichen Eigentümer, Bevollmächtigten und gegebenenfalls seine Aktionäre, Partner oder Mitglieder beziehen.
1.3.2 Der Kunde verpflichtet sich, invesTRe diese Unterlagen, Informationen und Daten vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit invesTRe und bei Bedarf auch danach zur Verfügung zu stellen und invesTRe über jede Änderung der vorgelegten Unterlagen, Informationen und Daten schnellstmöglich, spätestens jedoch zehn (10) Tage nach Eintritt der Änderung, in Textform zu informieren.
1.3.3 invesTRe ist berechtigt, von Zeit zu Zeit zusätzliche Informationen, Daten und/oder Dokumente anzufordern, die invesTRe für die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden für notwendig oder nützlich hält und/oder die durch geltende Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind. Wenn der Kunde invesTRe die erforderlichen Informationen, Daten und/oder Dokumente nicht zur Verfügung stellt oder wenn der Kunde ungenaue, unvollständige oder irreführende Informationen, Daten und/oder Dokumente zur Verfügung stellt, ist invesTRe berechtigt, die für diesen Kunden erbrachten Dienstleistungen gemäß Ziffer 12 auszusetzen. invesTRe haftet nicht für Verluste, Ansprüche oder Schäden, die aus einer solchen Aussetzung resultieren.
1.3.4 Der Kunde garantiert die Echtheit aller von ihm oder einem seiner Vertreter übermittelten Dokumente. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die invesTRe zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Dokumente vollständig, richtig und aktuell sind. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass invesTRe keine Haftung für die Echtheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Gültigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Dokumente übernimmt. invesTRe ist berechtigt, sich auf die ihr zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Dokumente zu verlassen.
1.3.5 Wenn invesTRe nicht in der Lage ist, seine gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen oder internen Richtlinien und Verfahren einzuhalten, weil der Kunde die von invesTRe angeforderten Dokumente, Informationen und Daten nicht zur Verfügung stellt, kann invesTRe die Aufnahme oder Beendigung der Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden verweigern oder die Ausführung einer Transaktion ablehnen. invesTRe kann verpflichtet sein, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften für einen solchen Vorfall erforderlich oder zulässig sind.
1.3.6 Es kann sein, dass invesTRe nicht in der Lage ist, eine Geschäftsbeziehung einzugehen oder seine Dienstleistungen für Kunden zu erbringen, die in bestimmten Ländern wohnhaft, ansässig oder niedergelassen sind oder dorthin reisen, da dies durch geltende Gesetze und Vorschriften oder durch die internen Richtlinien und Verfahren von invesTRe eingeschränkt ist. Die Liste der eingeschränkten Länder kann sich von Zeit zu Zeit ändern und ist auf der Website von invesTRe verfügbar. Insbesondere erlaubt invesTRe "US-Personen" (im Sinne der US-Steuergesetze) nicht, über die Dienstleistungen von invesTRe in Wertpapiere zu investieren. Wenn der Kunde als US-Person identifiziert wird, kann invesTRe alle offenen Positionen auf einem DLT-Wertpapierkonto des Kunden schließen und anschließend das Konto des Kunden oder die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einfrieren, sperren oder kündigen. invesTRe haftet nicht für Verluste, Ansprüche oder Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Kunde keinen Zugang zu den Diensten von invesTRe hat, wenn er in einem Land mit eingeschränktem Zugang wohnt, dort ansässig oder niedergelassen ist oder dorthin reist.
1.4 Widerrufsrecht
Es besteht kein Widerrufsrecht (droit de rétractation) gemäß der Gesetzgebung für Dienstleistungen und den Handel mit Finanzinstrumenten, die unter diese Bedingungen fallen für alle Einzelaufträge, die der Kunde über invesTRe erteilt. Im Gegensatz dazu hat der Kunde das Recht, den Rahmenvertrag zu widerrufen.
1.5 Zusicherungen und Garantien des Kunden
1.5.1 Der Kunde sichert zu Gunsten von invesTRe zu, dass er bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit invesTRe und solange er Kunde ist, dass:
(a) er volljährig ist und jederzeit das Recht, die Befugnis und die Vollmacht hat und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um rechtmäßig eine Geschäftsbeziehung mit invesTRe einzugehen und seine Rechte und Pflichten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder anderen zwischen dem Kunden und invesTRe geschlossenen besonderen Vereinbarung auszuführen, zu liefern und auszuüben;
(b) er allein und vollständig für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich ist;
(c) er als Auftraggeber und nicht als Vertreter für oder im Namen einer anderen Person, ob bekannt oder unbekannt, handelt und die Dienste von invesTRe ehrlich, fair und in gutem Glauben und zu seinem eigenen persönlichen Vorteil in Anspruch nimmt und nutzt;
(d) alle Informationen, Daten und Dokumente, die der Kunde invesTRe zur Verfügung gestellt hat, wahr, genau, vollständig und nicht irreführend sind;
(e) die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit invesTRe und die Nutzung der Dienste von invesTRe nicht gegen ein Gesetz, eine Vorschrift oder eine Regelung verstößt, die für den Kunden gilt;
(f) alle Gelder, die der Kunde über die Dienste von invesTRe anlegt, in keiner Weise aus Geldwäsche, Drogenhandel, Entführung, terroristischen Aktivitäten oder anderen ungesetzlichen Aktivitäten stammen;
(g) der Kunde hat und wird keinen bösartigen Code in die elektronischen Systeme von invesTRe hochladen oder übertragen oder anderweitig elektronische Geräte, Software, Algorithmen und/oder Handelsmethoden oder -strategien verwenden, die darauf abzielen, irgendeinen Aspekt der Dienstleistungen von invesTRe zu manipulieren;
(h) der Kunde haftet für alle Folgen, die sich aus seinen vertragswidrigen Anweisungen ergeben, und stellt invesTRe von allen Verlusten, Ansprüchen oder Schäden frei, die invesTRe aufgrund dieser Anweisungen erleidet, sofern der Kunde die vertragswidrige Anweisung zu vertreten hat; und
(i) zum Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit invesTRe und jedes Mal, wenn der Kunde invesTRe einen Auftrag in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente erteilt, ist der Kunde nicht Gegenstand eines Insolvenz- oder sonstigen Sanierungs-, Abwicklungs-, Moratoriums- oder Gläubigerverfahrens (concours) oder einer allgemeinen Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eines Sanierungs-, Vergleichs- oder Vergleichsverfahrens und ist nicht insolvent oder überschuldet.
(j) er sich zuvor als Nutzer der Anwendungssoftware registriert hat, die auf dem Server von investre unter my.moniflo.com gehostet wird oder auf den mobilen Geräten des Nutzers installiert ist, um Zugang zu den nichtfinanziellen Dienstleistungen von investre zu erhalten und diese zu nutzen.
1.5.2 Verstößt der Kunde gegen eine Zusicherung oder Garantie, die er im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen abgegeben hat, kann invesTRe alle vom Kunden getätigten Aufträge oder Geschäfte schließen, sein DLT-Depot schließen oder einfrieren und/oder die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in Übereinstimmung mit Klausel 13 beenden.
1.6 Mandate und Vollmachten
1.6.1 Weisungen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können vom Kunden oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Kunden erteilt werden. Wenn ein entsprechender Auftrag oder eine Vollmacht erteilt und invesTRe mitgeteilt wurde, ist invesTRe berechtigt, Anweisungen von einem solchen Vertreter anzunehmen, als ob diese Anweisungen vom Kunden erteilt worden wären, vorausgesetzt, dass invesTRe nach eigenem Ermessen, wenn sie es für angemessen hält, eine Bestätigung der entsprechenden Anweisungen vom Kunden verlangen kann. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle Anweisungen seines Vertreters.
1.6.2 Mandate und Vollmachten, die der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit invesTRe erteilt, behalten ihre Gültigkeit bis zum Widerruf durch den Kunden, bis zur Beendigung aufgrund eines sonstigen Ereignisses, das das Mandat oder die Vollmacht beendet, oder, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bis zum Tod des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, invesTRe den Widerruf oder die Beendigung des Mandats oder der Vollmacht so schnell wie möglich in Textform mitzuteilen.
1.7 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden
Im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit des Kunden sind die gesetzlichen Erben oder Vertreter des Kunden verpflichtet, invesTRe offizielle, ordnungsgemäß beglaubigte Dokumente der zuständigen Behörden in der/den jeweiligen Gerichtsbarkeit(en) vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sie rechtlich befugt sind, im Namen des Kunden oder als Rechtsnachfolger des Kunden zu handeln. invesTRe gestattet den gesetzlichen Erben oder Vertretern des Kunden die Übertragung der vom Kunden bei invesTRe gehaltenen Finanzinstrumente nur nach angemessener Prüfung dieser Dokumente, die es invesTRe ermöglicht, nach eigenem Ermessen festzustellen, dass die Erben oder Vertreter rechtlich befugt sind, im Namen des Kunden oder als Rechtsnachfolger des Kunden zu handeln. Die Erben oder Vertreter bleiben gegenüber invesTRe für alle Verpflichtungen haftbar, die der verstorbene Kunde zum Zeitpunkt seines Todes hatte.
1.8 Kommunikation
1.8.1 Die gesamte Kommunikation zwischen invesTRe und dem Kunden und generell alle Dokumente und Informationen, die dem Kunden von invesTRe zur Verfügung gestellt werden, erfolgen in englischer oder deutscher Sprache, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen invesTRe und dem Kunden vereinbart. Der Kunde bestätigt, dass er diese Sprache vollständig versteht und in der Lage ist, sich in dieser Sprache auszudrücken.
1.8.2 Der Kunde kann die folgenden Kommunikationsmittel nutzen, um mit invesTRe zu korrespondieren: E-Mail oder sicheres Messaging über die Website von invesTRe und die Web- und Mobilanwendungen von invesTRe, sofern und wenn verfügbar. invesTRe wird die vom Kunden bereitgestellten Kontaktdaten in Übereinstimmung mit Klausel 1.3 in der jeweils vom Kunden aktualisierten und invesTRe entsprechend mitgeteilten Fassung verwenden.
1.8.3 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Dokumente und Informationen, die invesTRe dem Kunden zur Verfügung stellt, in elektronischem Format bereitgestellt werden, entweder per E-Mail, durch sichere Nachrichtenübermittlung unter Verwendung der Webanwendung auf der Website und der mobilen Anwendungen oder durch Veröffentlichung auf der Website von invesTRe oder in den Web- und mobilen Anwendungen, es sei denn, der Kunde hat schriftlich darum gebeten, Informationen auf Papier zu erhalten. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von invesTRe zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen auszudrucken oder auf Papier auszudrucken und/oder auf seinem Computer, Handy oder einem anderen dauerhaften Datenträger zu speichern. Der Kunde erkennt an, dass er die Wahl zwischen dem Erhalt von Informationen auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger hatte und dass er in den Kontoeröffnungsunterlagen ausdrücklich angegeben hat, dass er den Erhalt von Informationen auf elektronischem Wege bevorzugt.
1.8.4 Mitteilungen von invesTRe gelten ab dem Zeitpunkt als zugestellt, zu dem sie an die vom Kunden zu diesem Zweck angegebene E-Mail versandt oder invesTRe auf der Website von invesTRe oder in den Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, zur Verfügung gestellt werden.
1.8.5 Der Kunde erkennt an, dass die Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Daten, die per E-Mail übermittelt werden, nicht garantiert werden kann.
1.9 Führung von Aufzeichnungen
1.9.1 Die Aufzeichnungen aller Mitteilungen, Dokumente und Informationen, die invesTRe vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufzeichnungen von Kundenbestellungen, werden für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufbewahrt oder für jeden anderen längeren Zeitraum, der in den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorgesehen ist. Der Kunde kann während dieses Zeitraums eine Kopie der entsprechenden Aufzeichnungen von invesTRe gemäß Klausel 1.8.
1.9.2 Die Aufzeichnungen werden während der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt, gerechnet ab dem Datum der Aufzeichnung, und in der Regel nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
1.10 Sicherheiten bzgl. Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Luxemburg
1.10.1 Aufgrund dieser Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden und invesTRe akzeptiert hiermit, dass, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist, alle Forderungen, die der Kunde von Zeit zu Zeit gegen invesTRe hat, sowie alle Finanzinstrumente, die der Kunde von Zeit zu Zeit bei invesTRe hält, zugunsten von invesTRe als Sicherheit für alle Beträge verpfändet werden, die der Kunde von Zeit zu Zeit invesTRe schuldet. invesTRe kann nicht gezwungen werden, diese Vermögenswerte aufzugeben oder das Pfand freizugeben.
1.10.2 invesTRe ist ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vollstreckung des oben genannten Pfandes zu ergreifen, einschließlich der Eintragung seines Namens in das Register des Emittenten aller Namensfinanzinstrumente, die der Kunde auf seinem Konto bei invesTRe hält oder halten wird. invesTRe bestimmt die Art und Weise der Verwertung des Pfandes in Übereinstimmung mit den geltenden luxemburgischen Gesetzen und Vorschriften und kann sich insbesondere die Vermögenswerte des Kunden zu ihrem beizulegenden Zeitwert aneignen, der von invesTRe nach eigenem Ermessen bestimmt wird. invesTRe behält sich das Recht vor, die Verwertung des Pfandes ohne formelle Ankündigung in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.
1.10.3 Unbeschadet etwaiger besonderer Sicherheiten oder Garantien, die invesTRe erhalten hat, und derjenigen, die sich aus den vorstehenden Klauseln ergeben, ist invesTRe berechtigt, jederzeit die Bestellung zusätzlicher Sicherheiten oder Garantien oder die Erhöhung bestehender Sicherheiten oder Garantien zu verlangen, um etwaige Risiken im Zusammenhang mit den für Rechnung oder im Namen des Kunden getätigten Geschäften abzudecken, unabhängig davon, ob diese Geschäfte bereits abgeschlossen sind oder auf Termin, unbedingt oder unter einer aufschiebenden oder nachfolgenden Bedingung getätigt werden.
1.11 Sicherheiten bzgl. Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
1.11.1 Die Parteien sind sich einig, dass die invesTRe ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen invesTRe aufgrund der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der invesTRe aus dieser Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der invesTRe, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte.
1.11.2 Die invesTRe kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden (sog. Deckungsgrenze) entspricht. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die invesTRe auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die invesTRe auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren).
1.12 Recht auf Aufrechnung
Soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist und der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg hat, ist invesTRe berechtigt, alle Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber invesTRe abzuziehen und anschließend alle im DLT-Depot des Kunden gehaltenen Finanzinstrumente zu liquidieren und den daraus resultierenden Liquidationsbetrag gegen die vom Kunden zu zahlende Verbindlichkeit zu verwenden und zu verrechnen. Unbeschadet des Vorstehenden wird vereinbart, dass invesTRe, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist, jederzeit, insbesondere, aber nicht beschränkt auf den Fall, dass der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber invesTRe in Verzug gerät, und ohne förmliche Ankündigung oder vorherige Genehmigung berechtigt ist, jede Forderung, die sie gegen den Kunden hat, mit jeder Forderung, die der Kunde gegen sie hat, aufzurechnen, unabhängig von der Art der betreffenden Forderungen, und zu diesem Zweck erforderlichenfalls Währungsumrechnungen und Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert vorzunehmen.
1.13 Haftung
1.13.1 invesTRe dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
1.13.2 In sonstigen Fällen haftet invesTRe nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags mit dem Kunden überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von invesTRe vorbehaltlich der Regelung in Klausel 1.13.3 ausgeschlossen.
1.13.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
2. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
2.1 Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen
2.1.1 invesTRe kann dem Kunden die folgenden Wertpapierdienstleistungen anbieten:
(a) Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente, und/oder
(b) Ausführung von Aufträgen im Namen des Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente,
in Bezug auf den Kauf und Verkauf oder die Zeichnung und den Rückkauf von zulässigen nichtkomplexen Finanzinstrumenten, wie Aktien oder Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ("OGAW"), wie von invesTRe nach eigenem Ermessen festgelegt und von Zeit zu Zeit auf ihrer Website und in ihren mobilen Anwendungen veröffentlicht.
2.1.2 invesTRe kann dem Kunden darüber hinaus die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringen, einschließlich der Verwahrung und der damit verbundenen Dienstleistungen.
2.1.3 invesTRe erbringt seine Dienstleistungen nur auf Initiative des Kunden oder des potenziellen Kunden. invesTRe erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich als reines Ausführungsgeschäft (Execution Only).
2.2 Kommissionärsgeschäft
2.2.1 In Bezug auf Aufträge des Kunden zum Kauf oder zur Zeichnung von Finanzinstrumenten, die der Kunde anschließend bei invesTRe hält, erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass invesTRe in eigenem Namen, aber für Rechnung des Kunden als Kommissionär handelt und dies auch offenlegen kann, und dass invesTRe als solcher in den Büchern und Aufzeichnungen des betreffenden Vermittlers, der Vertriebsplattform oder des Emittenten eingetragen wird.
2.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, invesTRe alle Dokumente, Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, die invesTRe anfordert, um nachzuweisen, dass invesTRe nicht der wirtschaftliche Eigentümer der auf diese Weise erworbenen oder gezeichneten Finanzinstrumente ist, und ermächtigt invesTRe zu diesem Zweck, diese Dokumente, Informationen und Daten an den betreffenden Intermediär, die Vertriebsplattform oder den Emittenten bzw. die zuständige Behörde oder Aufsichtsbehörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder der einschlägigen Marktpraxis weiterzugeben.
2.2.3 Der Kunde ermächtigt invesTRe, auf seine Rechnung zu handeln, um alle Handlungen vorzunehmen, die nach dem alleinigen Ermessen von invesTRe notwendig oder nützlich sind, um im Interesse des Kunden zu handeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unterzeichnung von Dokumenten, die Abgabe von Zusicherungen und Garantien und die Bereitstellung von Informationen, die von Vermittlern, Vertriebsplattformen, Emittenten oder deren Vertretern verlangt werden.
2.2.4 Der Kunde hat die Kosten des Ausführungsgeschäfts zu tragen. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2.3 Elektronische Dienste
2.3.1 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass invesTRe seine Dienstleistungen ausschließlich auf elektronischem Wege erbringt, einschließlich über die Webanwendung auf der Website und die mobile Anwendung. Wenn der Kunde eine Geschäftsbeziehung mit invesTRe eingeht, erklärt er sich damit einverstanden, dass ihm die relevanten Unterlagen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier zur Verfügung gestellt werden. invesTRe speichert Dokumente und Informationen in Bezug auf die dem Kunden erbrachten Dienstleistungen auf seinen Servern oder gegebenenfalls bei einem Drittanbieter, auch mittels DLT. Die entsprechenden Informationen und Dokumente sind für den Kunden auf der Website von invesTRe oder ihren Web- und mobilen Anwendungen zugänglich.
2.3.2 Bei Transaktionen, bei denen die handschriftliche Unterschrift ersetzt wurde, hat die Angabe der Identifikationsnummer und des Passworts oder die Verwendung anderer technischer Mittel, die es invesTRe ermöglichen zu erkennen, dass die Transaktion vom Kunden oder in seinem Namen veranlasst wurde, dieselbe Verbindlichkeit wie die Verwendung einer handschriftlichen Unterschrift.
2.3.3 Bei der Inanspruchnahme elektronischer Dienste muss der Kunde sicherstellen, dass seine elektronische Ausrüstung und Software den Zugang zu den von invesTRe angebotenen Diensten ermöglicht. Die technischen Besonderheiten und Informationen, die für die Nutzung der elektronischen Dienste von invesTRe erforderlich sind, sind auf der Website von invesTRe und ihren Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, verfügbar.
2.4 Kategorisierung der Kunden
2.4.1 Sofern nicht anders schriftlich mitgeteilt, wird der Kunde von invesTRe als Kleinanleger eingestuft und stimmt dieser Einstufung ausdrücklich zu. Die Einstufung als Kleinanleger bietet dem Kunden das höchste Schutzniveau nach luxemburgischem Recht.
2.4.2 Der Kunde kann eine andere Kundeneinstufung, insbesondere als professioneller Kunde oder als geeignete Gegenpartei, beantragen. invesTRe entscheidet nach eigenem Ermessen, ob es den Antrag des Kunden ablehnt oder akzeptiert. Stimmt invesTRe einer Neueinstufung des Kunden zu, würde eine solche andere Kundeneinstufung eine Einschränkung des dem Kunden gebotenen Schutzniveaus zur Folge haben.
2.5 Keine Beratung, Empfehlung, Vertrieb oder Angebot von Finanzinstrumenten
2.5.1 invesTRe erbringt keine Anlage- oder sonstige Beratung, einschließlich Beratung zu Kapitalstruktur, Industriestrategie, Fusionen und Übernahmen und damit zusammenhängenden Angelegenheiten, oder eine auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnittene Empfehlung. Alle faktischen Marktinformationen, Informationen in Bezug auf Finanzinstrumente und allgemein alle Informationen, die invesTRe dem Kunden zur Verfügung stellt, sind nicht personalisiert und stellen keine Anlageberatung dar, weder personalisiert noch allgemein, sondern sollen den Kunden bei seinen unabhängigen Anlageentscheidungen unterstützen. invesTRe haftet nicht für Materialien oder Unterlagen Dritter, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und Daten.
2.5.2 invesTRe vertreibt keine Finanzinstrumente an den Kunden, indem sie dem Kunden einen Investmentfonds oder eine Dienstleistung anbietet, empfiehlt oder verkauft. Keine der von invesTRe für den Kunden erbrachten Dienstleistungen stellt ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf eines Investmentfonds dar.
2.6 Informationen und Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
2.6.1 Die Dienstleistungen von invesTRe umfassen ein spezifisches Spektrum von Finanzinstrumenten mit unterschiedlichen Merkmalen und spezifischen Risiken, einschließlich des Verlusts einer bestimmten Anlage. Investitionen in Finanzinstrumente, einschließlich nicht komplexer Finanzinstrumente, wie z. B. Anteile oder Aktien an nicht komplexen OGAW, sind mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden. Die tatsächlichen Renditen und Verluste, die der Kunde erfährt, können in Abhängigkeit von Faktoren wie unter anderem dem Marktverhalten, der Marktbewegung und dem Handelsvolumen des Kunden variieren. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Weitere Informationen zu den Risiken, die mit der Anlage in Finanzinstrumente von Investmentfonds und Wertpapierdienstleistungen verbunden sind, finden Sie im Risikohinweis von invesTRe, der auf der Website von invesTRe und den Web- und Mobilanwendungen von invesTRe, sofern und wenn verfügbar, verfügbar ist.
2.6.2 Bestimmte Finanzinstrumente sind für den Kunden möglicherweise nicht geeignet oder angemessen. Der Kunde sollte sich vergewissern, dass er die damit verbundenen Risiken in vollem Umfang versteht, bevor er beschließt, in ein Finanzinstrument oder einen Investmentfonds zu investieren oder eine Wertpapierdienstleistung zu abonnieren, insbesondere im Hinblick auf seine finanziellen Mittel, seine Erfahrung, seine Risikobereitschaft und seine Anlageziele. Falls erforderlich, sollte der Kunde eine angemessene Anlage-, Finanz-, Rechts-, Steuer- und sonstige professionelle Beratung durch einen unabhängigen Berater in Anspruch nehmen.
2.6.3 Bevor der Kunde in Anteile oder Aktien von OGAW investiert, verpflichtet er sich, das entsprechende Dokument mit den wesentlichen Informationen ("KID") zu konsultieren. Das KID ist ein standardisiertes Dokument, das klare und prägnante Informationen über die Merkmale und Risiken eines OGAW liefern soll. Der Kunde kann das entsprechende KID über die Webanwendung auf der Website und die mobile Anwendung von invesTRe abrufen. Der Kunde erkennt an, dass es wichtig ist, alle Unterlagen, einschließlich des von invesTRe zur Verfügung gestellten Investmentfondsprospekts, in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente zu lesen, bevor er einen Auftrag in Bezug auf diese Finanzinstrumente erteilt.
2.6.4 Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er versteht, dass Investitionen in Finanzinstrumente oder Investmentfonds mit Risiken verbunden sind und vielen Variablen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markt- und Wirtschaftsschwankungen, Volatilität, die einen erheblichen negativen Einfluss auf den Wert der Positionen des Kunden in Finanzinstrumenten haben können, und erkennt ferner an, dass er den Hinweis zur Risikoaufklärung erhalten, gelesen und verstanden hat. Der Kunde sichert invesTRe zu, dass er bereit ist, diese Risiken zu übernehmen und sie auch tatsächlich finanziell tragen kann.
2.7 Keine Überprüfung der Eignung und Angemessenheit
Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass invesTRe bei der Erbringung seiner Dienstleistungen nicht verpflichtet ist, eine Bewertung vorzunehmen:
2.7.1 die Eignung eines Finanzinstruments oder eines Investmentfonds oder einer Dienstleistung im Hinblick auf die Kenntnisse und Erfahrungen, die finanzielle Situation und die Anlageziele des Kunden; und
2.7.2 ob ein Finanzinstrument, ein Investmentfonds oder eine Dienstleistung für den Kunden geeignet ist, und der Kunde nicht in den Genuss des entsprechenden Schutzes durch die einschlägigen Wohlverhaltensregeln kommt.
2.8 Schutz der Anleger
2.8.1 invesTRe ergreift verschiedene Maßnahmen, um so weit wie möglich den Schutz der von ihr für den Kunden gehaltenen Finanzinstrumente und gegebenenfalls der von Unterverwahrern oder anderen Vermittlern im Namen des Kunden gehaltenen Finanzinstrumente zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen:
(a) Aufzeichnungen zu führen, die es invesTRe ermöglichen, jederzeit und unverzüglich die für den Kunden gehaltenen Vermögenswerte von den für andere Kunden gehaltenen Vermögenswerten und den eigenen Vermögenswerten von invesTRe zu unterscheiden;
(b) Aufzeichnungen so zu führen, dass ihre Richtigkeit und insbesondere ihre Übereinstimmung mit den für den Kunden gehaltenen Finanzinstrumenten gewährleistet ist;
(c) regelmäßige Durchführung von Abstimmungen zwischen den internen Aufzeichnungen von invesTRe und den Aufzeichnungen von Unterverwahrern oder anderen von invesTRe beauftragten Vermittlern;
(d) Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle bei einer Unterdepotbank oder einem anderen Intermediär hinterlegten Finanzinstrumente getrennt von den Vermögenswerten von invesTRe oder den Vermögenswerten der Unterdepotbank oder des anderen Intermediärs identifizierbar sind;
(e) angemessene organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko des Verlusts oder der Minderung von Kundenvermögen oder von Rechten im Zusammenhang mit diesen Vermögenswerten infolge von Missbrauch der Vermögenswerte, Betrug, schlechter Verwaltung, unzureichender Buchführung oder Fahrlässigkeit zu minimieren; und
(f) operative und technische Verfahren, einschließlich einer angemessenen Schulung des Personals.
2.8.2 invesTRe ist Mitglied des luxemburgischen Anlegerentschädigungssystems (Système d'indemnisation des investisseurs Luxembourg, das "SIIL"), das unter bestimmten Bedingungen den Schutz der Anleger in Finanzinstrumente gewährleistet. Das SIIL deckt im Allgemeinen Ansprüche ab, die sich daraus ergeben, dass invesTRe nicht in der Lage ist, Gelder zurückzuzahlen, die den Anlegern geschuldet werden oder ihnen gehören und in ihrem Namen im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft gehalten werden, oder den Anlegern Finanzinstrumente zurückzugeben, die ihnen gehören und in ihrem Namen im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft gehalten, verwaltet oder verwaltet werden, und zwar bis zu einem Betrag von zwanzigtausend Euro (20.000 EUR). Informationen über den Umfang und die Anspruchsvoraussetzungen des vom SIIL gewährten Schutzes sowie die damit verbundenen Entschädigungsbedingungen, Formalitäten und Verfahren sind auf der Website oder den Web- und Mobilanwendungen von invesTRe, sofern und wenn verfügbar, zu finden.
2.9 Interessenkonflikte
2.9.1 invesTRe ist verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zwischen invesTRe (einschließlich ihrer Führungskräfte, Mitarbeiter und vertraglich gebundenen Vermittler oder jeder Person, die direkt oder indirekt durch Kontrolle mit invesTRe verbunden ist) und ihren Kunden oder zwischen dem Kunden und einem anderen Kunden, die bei der Erbringung von Wertpapier- und Nebendienstleistungen oder einer Kombination davon entstehen, zu erkennen und zu verhindern oder zu bewältigen.
2.9.2 invesTRe hat Situationen identifiziert, in denen potenzielle Interessenkonflikte bestehen können, einschließlich der Fälle, in denen invesTRe Vereinbarungen mit Dritten oder mit anderen Kunden eingeht, in denen invesTRe Zahlungen an Dritte leistet oder Zahlungen von Dritten erhält, wie z. B. Gebühren, Provisionen, Rabatte, erweiterte Spreads, Gewinnbeteiligungen oder andere nicht monetäre Vorteile, die auf der Handelsaktivität oder dem Handelsvolumen des Kunden basieren, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
2.9.3 Um mit Situationen umzugehen, in denen potenzielle Interessenkonflikte bestehen können, hat invesTRe bestimmte Maßnahmen ergriffen, die unter anderem Folgendes umfassen:
(a) eine wirksame Politik der Interessenkonflikte, die auf der Website oder den Web- und Mobilanwendungen von invesTRe, sofern und wenn verfügbar, zu finden ist;
(b) verschiedene Verfahren, die ihr helfen, Interessenkonflikte, die bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen auftreten können, zu erkennen, zu vermeiden und zu bewältigen;
(c) sich das Recht vorzubehalten, eine Transaktion abzulehnen, die einen Interessenkonflikt verursacht; und
(d) Unterrichtung des Kunden, wenn die Verfahren von invesTRe für Interessenkonflikte nicht ausreichen, um das Entstehen eines Konflikts zu verhindern.
2.10 Gezahlte oder erhaltene Vergütung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen
2.10.1 Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen für den Kunden kann invesTRe Gebühren, Provisionen oder nicht-monetäre Vorteile an oder von Dritten zahlen, erhalten und für eigene Rechnung behalten. Art und Höhe dieser Gebühren, Provisionen oder nicht-monetären Zuwendungen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab. Nur soweit gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart, wird invesTRe solche Gebühren, Provisionen und nicht-monetäre Vorteile an den Kunden weitergeben. invesTRe behält sich das Recht vor, Gebühren, Provisionen und andere nicht-monetäre Vorteile an Dritte im Austausch für die Einführung neuer Kunden und/oder für erbrachte Dienstleistungen zu zahlen. Diese Gebühren, Provisionen und nicht-monetären Vorteile werden in der Regel auf der Grundlage der von invesTRe beim Kunden eingezogenen Gebühren und Provisionen und/oder der Vermögenswerte, die der Kunde bei invesTRe hält, festgelegt.
2.10.2 invesTRe informiert den Kunden über das Vorhandensein, die Art und den Betrag solcher Gebühren, Provisionen und sonstiger nicht-monetärer Vorteile oder, falls der Betrag nicht ermittelt werden kann, über die Berechnungsmethode und den genauen Betrag auf einer Ex-post-Basis gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften. invesTRe hat Anspruch auf Notierungsgebühren, die von der Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen OGAW, mit dem ein solcher Vertrag geschlossen wurde, zu zahlen sind. invesTRe erwartet eine einmalige Gebühr und einen Prozentsatz der jährlichen Verwaltungsgebühren, die von der Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf die in ihren Büchern und Aufzeichnungen verwahrten Vermögenswerte erhoben werden. Dieser Anlass kann nicht im Voraus bestimmt werden und wird in dem Dokument über Ex-ante-Kosten und -Gebühren über die Web- und Mobilanwendungen von invesTRe, sofern und wenn verfügbar, in allgemeiner Form dargestellt. invesTRe hat die Notierungsgebühren isoliert und zieht sie von den laufenden Kosten der Fonds ab. Mindestens einmal jährlich, wenn invesTRe gegebenenfalls laufende Zuwendungen im Zusammenhang mit den für den Kunden erbrachten Wertpapierdienstleistungen erhält, informiert invesTRe den Kunden über die tatsächliche Höhe der erhaltenen oder gezahlten Zahlungen oder Zuwendungen über das in Klausel 3.6.5 genannten Ex-post-Kosten- und Gebührendokument invesTRe behält sich das Recht vor, geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen in allgemeiner Form offenzulegen.
3. ALLGEMEINE REGELN FÜR KUNDENAUFTRÄGE
3.1 Erteilung und Ausführung von Aufträgen
3.1.1 Der Kunde kann invesTRe über die Webanwendung auf der Website und die mobile Anwendung einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Anteilen oder Aktien an OGAW erteilen. invesTRe akzeptiert keine telefonisch erteilten Aufträge. Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist, führt die invesTRe solche Aufträge aus oder leitet sie zur Ausführung an einen Drittvermittler weiter, wenn die invesTRe vernünftigerweise davon ausgeht, dass sie vom Kunden oder in dessen Namen von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter erteilt wurden.
3.1.2 Der Kunde erkennt an, dass invesTRe nicht verpflichtet ist, einen vom Kunden auf elektronischem oder anderem Wege erteilten Auftrag anzunehmen. Der Kunde erklärt, dass er die alleinige Haftung für alle schädlichen Folgen von Betrug oder Fehlern bei der Übermittlung oder dem Verständnis der Weisung übernimmt, einschließlich Fehlern in Bezug auf die Identität des Kunden oder wenn der Kunde irrtümlich mehrere identische Aufträge erteilt hat, sofern die invesTRe kein Verschulden trifft.
3.1.3 Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung muss der Kunde sicherstellen, dass er über ausreichende Mittel auf seinem Zahlungskonto verfügt, um den Kauf oder die Zeichnung von Finanzinstrumenten oder die Lieferung der zu verkaufenden oder einzulösenden Finanzinstrumente, einschließlich der damit verbundenen Kosten, abzudecken.
3.1.4 Die invesTRe behält sich das Recht vor, die Ausführung von Kundenaufträgen zu verschieben, zu verweigern oder auszusetzen oder zusätzliche Informationen oder Bestätigungen zu verlangen, wenn sie die Aufträge nach eigenem Ermessen für unvollständig, zweideutig, ungewöhnlich, fehlerhaft, betrügerisch oder unzulässig hält, oder wenn der Auftrag Transaktionen oder Investmentfonds betrifft, die die invesTRe üblicherweise nicht abwickelt, oder wenn der Auftrag gegen die Richtlinien und Verfahren der invesTRe oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt oder wahrscheinlich ein Risiko für die invesTRe darstellt. invesTRe kann darüber hinaus die Ausführung eines Auftrags ganz oder teilweise verweigern oder aussetzen, wenn der Kunde unter anderem nicht über ausreichende Mittel auf seinem Verrechnungskonto verfügt, um die mit dem Kundenauftrag verbundenen Erwerbs- oder Zeichnungsgebühren, einschließlich aller damit verbundenen Gebühren und Kosten, zu decken, wenn ein Unternehmensereignis in Bezug auf das betreffende Finanzinstrument vorliegt, die Unterdepotbank, der Intermediär oder die Transferstelle die Ablehnung des Auftrags verlangt oder empfiehlt oder wenn ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt. invesTRe informiert den Kunden, wenn sie die Ausführung eines Auftrags aussetzt oder verweigert, es sei denn, sie ist aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften daran gehindert, und erstattet alle Gebühren und Entgelte, die im Rahmen eines solchen Auftrags vom Zahlungskonto des Kunden abgebucht wurden.
3.1.5 invesTRe verpflichtet sich, den Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Anteilen oder Aktien an OGAW (bzw. zur Zeichnung oder Rücknahme zum Nettoinventarwert, der zum Zeitpunkt des Auftragseingangs nicht bekannt ist) auszuführen oder einen solchen Auftrag an einen Drittvermittler zur Ausführung im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland gemäß den Anweisungen des Kunden und unter Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Sitten und Gebräuche der Märkte, an denen der Auftrag ausgeführt wird, weiterzuleiten. Aufträge zur Zeichnung oder Rücknahme von Anteilen oder Aktien an OGAW werden gemäß dem spezifischen Abrechnungszyklus abgewickelt, der vom Investmentfonds selbst und nicht von invesTRe festgelegt wird. Der Drittvermittler für die Auftragsausführung kann aufgrund seiner internen Kontrollvorkehrungen einen Tag für die Barabwicklung hinzufügen.
3.1.6 Kundenbestellungen gehen den ganzen Tag über kontinuierlich ein, sowohl während als auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Die Kundenaufträge werden innerhalb der Zeit, die invesTRe für die Überprüfung und Bearbeitung benötigt, vorab geprüft. Wenn der Tag des Auftragseingangs kein Werktag in Luxemburg ist oder wenn ein Auftrag nach der Annahmeschlusszeit der invesTRe für Aufträge eingeht, wird der Auftrag am nächsten Werktag ausgeführt. Für verschiedene Finanzinstrumente können unterschiedliche Annahmeschlusszeiten gelten, die auf der Website und den mobilen Anwendungen von invesTRe veröffentlicht werden. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass er sicherstellen muss, dass er die Annahmeschlusszeit für die betreffenden Finanzinstrumente kennt. Der anwendbare Nettoinventarwertkurs, der zum Zeitpunkt des Auftragseingangs noch nicht bekannt ist, hängt davon ab, ob der Kundenauftrag vor oder nach dem Annahmeschluss der invesTRe für Aufträge bearbeitet wurde. Die Annahmeschlusszeit von invesTRe wird unter Bezugnahme auf die Annahmeschlusszeit des Investmentfonds und die Annahmeschlusszeit des Drittvermittlers für die Auftragsausführung bestimmt.
3.1.7 Wenn der Kunde einen Auftrag außerhalb der Geschäftszeiten von invesTRe erteilt hat (z.B. am Wochenende oder außerhalb der Börsenzeiten), wird der Auftrag so schnell wie möglich gemäß der nächsten verfügbaren Cut-Off-Zeit von invesTRe ausgeführt oder weitergeleitet. invesTRe garantiert nicht, dass der Auftrag ausgeführt wird, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Investmentfonds unter außergewöhnlichen Umständen Zeichnungen und Rücknahmen verschieben oder aussetzen können.
3.1.8 invesTRe kann nicht garantieren, dass der Ausführungskurs mit den vom Kunden für die Zahlung der Transaktion bereitgestellten Mitteln übereinstimmt, da sich der nach der Auftragsabwicklung ermittelte NIW-Kurs im Vergleich zum letzten öffentlich verfügbaren Nettoinventarwerts zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden und zum Zeitpunkt der Auftragsausführung durch invesTRe oder, wenn der Auftrag zur Ausführung an einen Drittvermittler weitergeleitet wurde, zum Zeitpunkt der Auftragsausführung durch diesen Drittvermittler nach oben oder unten bewegt haben kann.
3.1.9 Für nicht ausgeführte Aufträge gilt keine Ausführungspriorität. Nicht ausgeführte Aufträge verbleiben im Auftragsbuch bis zur Stornierung durch den Kunden oder bis zur tatsächlichen Ausführung.
3.2 Beste Ausführung
3.2.1 Sofern der Kunde keine anderslautenden Anweisungen erteilt, ist invesTRe verpflichtet, alle ausreichenden Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Ausführung von Aufträgen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen, und zwar unter Berücksichtigung von Preis, Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang, Art oder anderen für die Ausführung des Auftrags relevanten Aspekten.
3.2.2 invesTRe führt Kundenaufträge in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen zur Auftragsabwicklung und zur bestmöglichen Ausführung in ihrer jeweils gültigen Fassung aus, in der unter anderem das von invesTRe angewandte Verfahren und die relevanten Marktfaktoren, die invesTRe im Rahmen ihrer Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung berücksichtigt, dargelegt sind. Mit der Übermittlung eines Auftrags an die invesTRe bestätigt der Kunde, dass er die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung und Auftragsabwicklung in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung akzeptiert.
3.2.3 Wenn invesTRe nach vernünftigem Ermessen der Ansicht ist, dass dies im besten Interesse aller Kunden ist, kann invesTRe in Übereinstimmung mit ihrer Policy zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung die Aufträge des Kunden mit denen anderer Kunden zusammenlegen oder die Aufträge eines Kunden aufteilen. Die Zusammenlegung oder Aufteilung von Aufträgen kann dazu führen, dass der Kunde in einigen Fällen günstigere und in anderen Fällen ungünstigere Bedingungen erhält, als wenn der Kundenauftrag separat ausgeführt worden wäre.
3.2.4 Aufträge, die an dritte Vermittler zu übermitteln sind, werden nur ausgeführt, wenn die Übermittlung unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten rechtzeitig möglich ist.
3.3 Bestätigung der Auftragsausführung
3.3.1 invesTRe wird dem Kunden so schnell wie möglich, spätestens jedoch am ersten Werktag nach der Ausführung oder, wenn invesTRe die Bestätigung von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Werktag nach Erhalt der Bestätigung von diesem Dritten, eine Bestätigung der Ausführung des Kundenauftrags zukommen lassen.
invesTRe stellt dem Kunden die wesentlichen Informationen über die Ausführung des Auftrags unverzüglich auf seinen Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, zur Verfügung.
3.3.2 Der Kunde ist allein für die Überwachung seiner Bestellungen verantwortlich, bis diese von invesTRe bestätigt oder storniert werden. invesTRe stellt dem Kunden Informationen über den Status seiner Bestellung auf seiner Web- und mobilen Anwendung zur Verfügung.
3.3.3 Bezieht sich der Auftrag des Kunden auf Anteile oder Aktien eines Organismus für gemeinsame Anlagen, einschließlich eines OGAW, die periodisch ausgeführt werden, kann invesTRe dem Kunden nach eigenem Ermessen entweder eine Bestätigung gemäß Klausel 3.3.1 oder alle sechs (6) Monate eine Mitteilung mit allen relevanten Informationen übermitteln.
3.3.4 Informationen über die Handelsaktivitäten des Kunden, einschließlich der Bestätigungen und Aufzeichnungen über die Aufträge des Kunden, sind in der Webanwendung von invesTRe auf der Website oder in den mobilen Anwendungen verfügbar. Der Nachweis der Auftragsausführung wird in angemessener Weise durch die Aufzeichnung der Transaktion im Kontoauszug erbracht, der auf der Webanwendung von invesTRe auf der Website oder der mobilen Anwendung und der Stellar-Blockchain verfügbar ist. Der Kunde verpflichtet sich, invesTRe so schnell wie möglich, spätestens jedoch achtundvierzig (48) Stunden nach dem Datum, an dem die Informationen über die Auftragsausführung über die Webanwendung von invesTRe auf der Website und der mobilen Anwendung hochgeladen wurden, zu informieren, wenn der Kunde der Ansicht ist, dass diese Informationen fehlerhaft sein könnten.
3.4 Regelmäßige Erklärungen
invesTRe stellt periodische Abrechnungen der Finanzinstrumente, die invesTRe im Namen des Kunden hält, in der Webanwendung von invesTRe auf der Website und in den mobilen Anwendungen zur Verfügung. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass er mindestens einmal im jeweiligen Quartal auf die Webanwendung von invesTRe auf der Website oder der mobilen Anwendung zugreifen wird.
3.5 Kapitalmaßnahmen
3.5.1 Eine Kapitalmaßnahme ist ein Ereignis, das zu einer Änderung eines oder mehrerer Finanzinstrumente führen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktienkonsolidierungen, Aktiensplits, Umstrukturierungen, Fusionen, Liquidationen, Dividendenausschüttungen, Insolvenzen, De-Listings und Änderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften. Kapitalmaßnahmen sind in erster Linie Sache des Kunden, invesTRe bemüht sich jedoch, ergänzend und ohne Ergebnisverpflichtung, seine Überwachungsaufgaben gemäß den Marktstandards wahrzunehmen.
3.5.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die mit den verwahrten Finanzinstrumenten verbundenen Rechte zu wahren, insbesondere die Erteilung von Weisungen für die Durchführung von Konvertierungen, die Ausübung oder den Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten, die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten und die Ausübung von Stimmrechten. Liegen keine fristgerechten Weisungen des Kunden vor und ist das Zahlungskonto des Kunden ausreichend gedeckt, ist invesTRe berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen zu handeln und die üblichen Verwaltungsaufgaben auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Veröffentlichungen und Informationsquellen zu erledigen, mit Ausnahme der Stimmrechte, die ausschließlich vom Kunden auszuüben sind. Der Kunde kann invesTRe Weisungen für die Ausübung dieser Stimmrechte erteilen.
3.5.3 invesTRe ist nicht verpflichtet, den Kunden über Hauptversammlungen oder außerordentliche Hauptversammlungen, die sich auf die Finanzinstrumente des Kunden beziehen, zu informieren oder die Teilnahme daran zu organisieren und/oder die Ausübung von Stimmrechten, die mit den von invesTRe im Namen des Kunden gehaltenen Finanzinstrumenten verbunden sind, zu organisieren, unabhängig davon, ob diese auf einer Hauptversammlung oder anderweitig ausgeübt werden können. invesTRe ist ferner nicht verpflichtet, den Kunden über Sammelklagen oder Gruppenprozesse zu informieren, die in Bezug auf die von invesTRe im Namen des Kunden gehaltenen Finanzinstrumente vorgeschlagen oder durchgeführt werden.
3.5.4 Unbeschadet des Vorstehenden unternimmt die invesTRe angemessene Anstrengungen, um den Kunden über die mit den Finanzinstrumenten, die auf dem Konto des Kunden bei der invesTRe gehalten werden, verbundenen Rechte oder Ermessensentscheidungen sowie über das Datum bzw. die Daten, bis zu dem bzw. denen diese Rechte ausgeübt oder diese Maßnahmen ergriffen werden müssen, zu informieren, vorausgesetzt, die invesTRe hat vom Emittenten oder nach eigenem Ermessen von einem der national oder international anerkannten Corporate Action Services, die die invesTRe abonnieren kann, eine rechtzeitige Mitteilung über diese Rechte oder diskretionären Maßnahmen und das Datum bzw. die Daten erhalten, an dem bzw. bis zu denen diese Rechte ausgeübt oder diese Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die invesTRe ist nicht verpflichtet, die in solchen Mitteilungen über Kapitalmaßnahmen enthaltenen Informationen zu überprüfen oder irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, wenn keine Anweisungen des Kunden vorliegen.
3.5.5 Der Kunde erkennt an, dass unternehmerische Handlungen zu steuerlichen Verpflichtungen für den Kunden führen können und dass es in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
3.6 Gebühren, Kosten und Abgaben bzgl. Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Luxemburg
3.6.1 invesTRe kann für die Dienstleistungen, die sie für den Kunden, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg hat, erbringt, eine Vergütung auf der Grundlage der geltenden Tarife und je nach Art der Transaktionen erhalten. Die von Zeit zu Zeit aktualisierte Gebührenordnung der invesTRe ist auf der Website der invesTRe oder ihren Web- und mobilen Anwendungen verfügbar und enthält weitere Informationen über die Provisionen, Gebühren, Entgelte und Kosten, die für die Dienstleistungen der invesTRe gelten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten der Dienstleistungen und der Investmentfonds-Wertpapiere sowie die Kosten für die Ausführung eines Auftrags und die damit verbundenen Kosten, wie Stempelgebühren, Verwahrungsgebühren, Maklergebühren). Der Kunde kann darüber hinaus nach Maßgabe der Klausel 1.8 eine aufgeschlüsselte Aufstellung der angefallenen Kosten und Gebühren.
3.6.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sich über alle Änderungen der Gebührenordnung auf dem Laufenden zu halten und sich über die Gebühren, Kosten, Entgelte und Provisionen zu informieren, die für die Geschäfte des Kunden und die von ihm genutzten Dienstleistungen gelten. Der Kunde verpflichtet sich, an invesTRe alle Gebühren, Kosten, Entgelte und Provisionen sowie alle Nebenkosten zu zahlen, die der Kunde invesTRe schuldet, sowie alle Kosten, die invesTRe im Interesse des Kunden im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen für den Kunden entstanden sind oder auferlegt wurden.
3.6.3 Der Kunde ermächtigt invesTRe, das Zahlungskonto bei dem in Ziffer 5 genannten Drittanbieter von Zahlungsdiensten zu belasten und die Gebühren, Kosten, Entgelte und Provisionen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden oder Beträge, zu deren Abzug invesTRe gesetzlich verpflichtet ist, ohne weitere Anweisungen seinerseits abzubuchen. In Ermangelung anderer von invesTRe übermittelter Dokumente gilt der Kontoauszug, der auf der Webanwendung von invesTRe auf der Website und der mobilen Anwendung verfügbar ist, als Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen.
3.6.4 In Fällen, in denen die Gebührenordnung dem Kunden keine Informationen über die Kosten einer Transaktion oder eines Auftrags, den er ausführen möchte, liefert, wird der Kunde sich bei invesTRe über die geltenden Kosten erkundigen, bevor er seinen Auftrag erteilt oder seine Transaktion abschließt. Wenn der Kunde einen Auftrag an invesTRe übermittelt, wird davon ausgegangen, dass er sich über die Tarife von invesTRe informiert und diese akzeptiert hat.
3.6.5 invesTRe stellt dem Kunden mindestens einmal jährlich über die Webanwendung auf der Website und die mobilen Anwendungen von invesTRe eine Abrechnung zur Verfügung, die alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, Anlagen und damit verbundenen Dienstleistungen enthält, die dem Kunden im Laufe des Jahres bereitgestellt wurden.
3.7 Gebühren, Kosten und Abgaben bzgl. Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
3.7.1 Die vom Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland an die invesTRe zu zahlende Vergütung für die Dienstleistungen ergibt sich aus der Gebührenordnung, die auf der Website der invesTRe oder ihren Web- und mobilen Anwendungen verfügbar ist und weitere Informationen über die Provisionen, Gebühren, Entgelte und Kosten, die für die Dienstleistungen der invesTRe gelten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten der Dienstleistungen und der Investmentfonds-Wertpapiere sowie die Kosten für die Ausführung eines Auftrags und die damit verbundenen Kosten, wie Stempelgebühren, Verwahrungsgebühren, Maklergebühren) enthält. Der Kunde kann darüber hinaus nach Maßgabe der Klausel 1.8 eine aufgeschlüsselte Aufstellung der angefallenen Kosten und Gebühren.
3.7.2 Änderungen der in der Gebührenordnung beschriebenen Vergütung erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
3.7.3 Der Kunde ermächtigt invesTRe, das Zahlungskonto bei dem in Ziffer 5 genannten Drittanbieter von Zahlungsdiensten zu belasten und die Gebühren, Kosten, Entgelte und Provisionen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden oder Beträge, zu deren Abzug invesTRe gesetzlich verpflichtet ist, ohne weitere Anweisungen seinerseits abzubuchen. In Ermangelung anderer von invesTRe übermittelter Dokumente gilt der Kontoauszug, der auf der Webanwendung von invesTRe auf der Website und der mobilen Anwendung verfügbar ist, als Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen.
3.7.4 invesTRe stellt dem Kunden mindestens einmal jährlich über die Webanwendung auf der Website und die mobilen Anwendungen von invesTRe eine Abrechnung zur Verfügung, die alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, Anlagen und damit verbundenen Dienstleistungen enthält, die dem Kunden im Laufe des Jahres beretgestellt wurden.
4. ERÖFFNUNG UND FÜHRUNG VON DEPOTS
4.1 Allgemeine Regeln für Konten für Finanzinstrumente
4.1.1 Zum Zwecke der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung des Kunden ermächtigt der Kunde invesTRe, ein oder mehrere Depots für Finanzinstrumente auf den Namen des Kunden zu eröffnen und in seinen Büchern und Aufzeichnungen zu führen, auf denen die Wertpapiere und sonstigen vertretbaren Finanzinstrumente des Kunden gemäß den hierin festgelegten Bedingungen und gegebenenfalls den zwischen dem Kunden und invesTRe getroffenen besonderen Vereinbarungen registriert werden.
4.1.2 In Anwendung des geänderten Gesetzes vom 1. August 2001 über den Verkehr mit Wertpapieren und anderen vertretbaren Instrumenten ("Gesetz von 2001") verbucht invesTRe Wertpapiere und andere vertretbare Finanzinstrumente, die in Verwahrung genommen oder auf einem Depot gehalten werden, getrennt von ihren eigenen Vermögenswerten und außerbilanziell. Der Kunde hat ein immaterielles dingliches Recht an allen von invesTRe verwahrten oder in einem Depot gehaltenen Finanzinstrumenten desselben Typs im Rahmen der Anzahl der in dem Depot des Kunden verbuchten Finanzinstrumente. Infolgedessen ist invesTRe nur verpflichtet, vertretbare Finanzinstrumente derselben Art an die Verwahrstelle zurückzugeben, auch wenn die Nummern der Finanzinstrumente von den ursprünglichen Nummern der in Verwahrung genommenen Finanzinstrumente abweichen. Der Kunde kann dieses Recht nur in Bezug auf invesTRe ausüben, es sei denn, es handelt sich um einen Ausfall, eine Liquidation oder andere widrige Umstände oder ein Reorganisationsverfahren von invesTRe.
4.1.3 invesTRe ist vom Kunden ermächtigt, im Namen und auf Risiko des Kunden die Verwahrung der hinterlegten Finanzinstrumente bei einem von ihr ausgewählten Korrespondenten, Verwahrer oder sonstigen Intermediär (wie z.B. Zentralverwahrer, Wertpapierabwicklungssysteme, Clearingstellen oder Handelsplattformen) in Luxemburg oder im Ausland (im Folgenden "Verwahrer" und jeweils ein "Verwahrer") sowohl innerhalb als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu veranlassen. invesTRe verpflichtet sich hiermit, bei der Auswahl, Ernennung und regelmäßigen Überprüfung dieser Verwahrstellen und der Vorkehrungen für die Verwahrung und Verwahrung dieser Finanzinstrumente alle angemessene Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit walten zu lassen. invesTRe wird Finanzinstrumente nur bei einer Verwahrstelle in einer Rechtsordnung hinterlegen, in der die Verwahrung von Finanzinstrumenten für Rechnung einer anderen Person einer besonderen Regelung und Aufsicht unterliegt und diese Verwahrstelle dieser besonderen Regelung und Aufsicht unterliegt.
4.1.4 invesTRe hinterlegt keine Finanzinstrumente bei einer Verwahrstelle in einer Rechtsordnung außerhalb der Europäischen Union (Drittland), in der das Halten und Verwahren von Finanzinstrumenten für Rechnung einer anderen Person nicht geregelt ist, es sei denn, die Art der Finanzinstrumente oder der mit diesen Instrumenten verbundenen Anlagedienstleistungen erfordert deren Hinterlegung bei einer Verwahrstelle in diesem Drittland, oder wenn die Finanzinstrumente im Namen eines Kunden gehalten werden, der als professioneller Kunde eingestuft ist, und dieser Kunde invesTRe schriftlich auffordert, sie bei einer Verwahrstelle in diesem Drittland zu hinterlegen.
4.1.5 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass sich die Verwahrstellen außerhalb Luxemburgs oder der Europäischen Union befinden können, wo das für die Finanzinstrumente geltende nationale Recht sich wesentlich von dem luxemburgischen Recht unterscheidet und weniger Schutz für den Kunden bietet, und dass die Verwahrstellen ihrerseits die Dienste von zentralen Wertpapierverwahrern, Wertpapierabwicklungssystemen oder Clearingstellen in der jeweiligen lokalen Rechtsordnung oder anderen Verwahrstellen in Anspruch nehmen können.
4.1.6 Finanzinstrumente, die von solchen Verwahrern gehalten werden, werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Praktiken gehalten, die für den besagten Verwahrer gelten und die die Gewährung eines Sicherungsrechts oder Pfandrechts oder eines Aufrechnungsrechts in Bezug auf die Finanzinstrumente des Kunden vorsehen können, und können in einem Sammeldepot verwahrt werden.
4.1.7 invesTRe stellt sicher, dass jedes Finanzinstrument, das bei einer Verwahrstelle gehalten wird (unabhängig davon, ob es in einem Sammelkonto gehalten wird oder nicht), getrennt von den Finanzinstrumenten, die invesTRe gehören, und von den Finanzinstrumenten, die der Verwahrstelle gehören, identifizierbar ist. Bestimmte ausländische Verwahrsellen sind jedoch nach lokalem Recht möglicherweise nicht in der Lage, die Finanzinstrumente der Kunden getrennt von ihren eigenen Vermögenswerten oder den Vermögenswerten von invesTRe zu identifizieren. In diesem Fall ist es möglicherweise nicht möglich, die Finanzinstrumente der Einleger von denen der Verwahrstelle zu trennen. Es ist auch möglich, dass die Verwahrstelle die Wertpapiere aller Verwahrer auf einem einzigen Gesamtkonto zusammenfasst. Das Fehlen einer Trennung auf der Ebene der Verwahrstelle hat zur Folge, dass der Kunde im Falle einer Insolvenz dieser Verwahrstelle Schwierigkeiten haben kann, seine Vermögenswerte einzufordern, und möglicherweise den Verlust dieser Vermögenswerte zu tragen hat.
4.1.8 invesTRe ist nur dann verpflichtet, die bei einer Verwahrstelle hinterlegten Finanzinstrumente an den Kunden zurückzugeben, wenn diese von der betreffenden Verwahrstelle an invesTRe zurückgegeben wurden (insbesondere im Falle des Ausfalls oder der Insolvenz der Verwahrstelle). Werden die Finanzinstrumente des Kunden bei einer Verwahrstelle verwahrt, die ausfällt oder insolvent wird, hängen die Folgen für den Kunden zum Teil von dem jeweils anwendbaren Recht ab (das nicht unbedingt luxemburgisches Recht ist), dessen Auswirkungen sich der Kontrolle von invesTRe entziehen. Tritt ein solcher Ausfall oder eine solche Insolvenz ein, kann es (neben anderen Risiken) zu Verzögerungen bei der Abrechnung oder Übertragung der Finanzinstrumente des Kunden kommen oder, wenn die betreffende Verwahrstelle weniger Wertpapiere gehalten hat, als sie zugunsten aller ihrer Verwahrkunden hätte halten müssen, kann es zu einem Fehlbetrag kommen. Insbesondere im Falle des Ausfalls oder der Insolvenz eines Verwahrers hat der Kunde keinen direkten eigenen vertraglichen Anspruch gegen diesen Verwahrer, und ein solcher Anspruch ist von invesTRe geltend zu machen, die die Finanzinstrumente für Rechnung des Kunden einziehen sollte. Im Falle einer teilweisen Rückgabe der von der Verwahrstelle für investTRe gehaltenen Finanzinstrumente (und gegebenenfalls der Erstattung der damit verbundenen Erträge durch die Verwahrstelle), um ihrer Rücklieferungsverpflichtung gegenüber dem Kunden in vollem Umfang nachzukommen, liefert invesTRe die so von der Verwahrstelle erhaltenen Finanzinstrumente an jeden Kunden im Verhältnis zu dem Anteil der von invesTRe bei der Verwahrstelle für Rechnung des jeweiligen Kunden gehaltenen Finanzinstrumente zurück. Etwaige Fehlbeträge müssen daher unter Umständen anteilig auf alle Kunden aufgeteilt werden, deren Finanzinstrumente von oder bei der betreffenden Verwahrstelle gehalten werden, und der Kunde erhält möglicherweise nicht seinen vollen Anspruch. Infolgedessen besteht im Falle eines solchen Fehlbetrags das Risiko, dass nicht alle Finanzinstrumente, die von oder bei invesTRe hinterlegt und bei dieser Verwahrstelle gehalten werden, an invesTRe oder den Kunden zurückgegeben werden. Darüber hinaus können die Verwahrstellen ein Sicherheitsinteresse, ein Pfandrecht oder ein Aufrechnungsrecht an den bei ihnen hinterlegten Wertpapieren haben.
4.1.9 Der Kunde verpflichtet sich, alle zusätzlichen Dokumente auszufertigen und invesTRe alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die invesTRe vernünftigerweise benötigt, um die Eröffnung und Führung eines Kontos für Finanzinstrumente zu erleichtern, und ganz allgemein, um seine Verpflichtungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erfüllen.
4.2 Mit DLT geführte Depots für Finanzinstrumente
4.2.1 Für die Führung des Finanzinstrumentendepots des Kunden nutzt invesTRe traditionelle technologische Mittel und DLT. Das Depot des Kunden für Finanzinstrumente bei invesTRe wird unter Verwendung von DLT, nämlich der Stellar-Blockchain, geführt. InvesTRe führt auch ein herkömmliches Hauptbuch für die Depots der Finanzinstrumente des Kunden, wenn es sich um nicht-native Wertpapier-Token handelt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit des Zugangs zum Stellar-Netzwerk, einschließlich des Drittanbieters des Knotens/der Knoten, der/die einen solchen Zugang ermöglicht/ermöglichen, kann invesTRe für das Depot des Kunden auf sein herkömmliches Hauptbuch zurückgreifen.
4.2.2 Jedes auf dem Depot des Kunden verbuchte Finanzinstrument wird durch ein Token auf der Stellar-Blockchain oder einem anderen digitalen Ledger-Nachfolger repräsentiert. Der Token stellt den Hauptbucheintrag auf dem Finanzinstrumentenkonto des Kunden dar, der den Eigentümer des durch ihn repräsentierten Finanzinstruments identifiziert und von invesTRe auf diesem Finanzinstrumente-Depot verwahrt wird. Die Identifizierung des Kunden als Inhaber eines Tokens stellt die endgültige Aufzeichnung des alleinigen Eigentums an den Rechten in Bezug auf das betreffende Finanzinstrument dar, die der Kunde gegenüber invesTRe als dessen Verwahrer hat und ausüben kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle gesetzlich vorgesehenen dinglichen Rechte an diesem Finanzinstrument und das Recht, den Verkauf, die Rücknahme oder die Übertragung dieses Finanzinstruments anzuordnen.
4.2.3 Der Token stellt kein eigenständiges Eigentum dar und kann kein eigenständiges Eigentum darstellen (unbeschadet der Tatsache, dass das Wertpapier ein eigenständiges Eigentum darstellt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Krypto-Vermögenswert, einen virtuellen Vermögenswert, ein übertragbares Wertpapier oder ein anderes Finanzinstrument, das von dem Finanzinstrument, das er darstellt, getrennt ist.
4.2.4 Die Registrierung eines neuen Inhabers des Tokens auf der Blockchain durch Übertragung eines solchen Tokens vom Kunden auf einen anderen Kunden von invesTRe gemäß dem in den Betriebsverfahren von invesTRe beschriebenen Verfahren stellt die buchmäßige Übertragung des betreffenden Finanzinstruments vom Depot des Kunden auf das Finanzinstrumenten-Depot dieses anderen Kunden bei invesTRe dar.
4.2.5 Die operativen Verfahren von invesTRe legen den operativen Prozess für die Eröffnung und den Betrieb des Kontos für Finanzinstrumente des Kunden, die Nutzung der Stellar-Blockchain, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prägung und das Brennen von Token, die Schlüsselverwaltung, die operativen Sicherheitspraktiken und die Trennung der Finanzinstrumente des Kunden auf der Ebene der Blockchain mittels eines separaten Unterkontos (Multiplex-Konto) fest. Die Zusammenfassung der operativen Verfahren ist auf der Website oder der mobilen Anwendung von invesTRe verfügbar. Der Kunde bestätigt, dass er die Zusammenfassung der operationellen Verfahren zur Kenntnis genommen hat und deren Inhalt ausdrücklich akzeptiert, insbesondere in Bezug auf die Führung und Verwaltung seines DLT-Depots.
5. BARZAHLUNGEN
5.1 invesTRe eröffnet oder führt in seinen Büchern und Aufzeichnungen keine Zahlungskonten für den Kunden. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch invesTRe, einschließlich insbesondere der Abrechnung des Geldbetrags im Zusammenhang mit der Zeichnung und Rücknahme bzw. dem Erwerb und der Veräußerung von Finanzinstrumenten durch den Kunden, werden von einem dritten Zahlungsdienstleister ausgeführt, der mit invesTRe zusammenarbeitet und vom Kunden beauftragt wird, und unterliegen gesonderten Bedingungen, die die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und diesem dritten Zahlungsdienstleister regeln. invesTRe wird die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters auf seiner Website oder seinen Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, veröffentlichen und den Kunden über Änderungen dieser Bedingungen informieren.
5.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass er, um die Dienstleistungen von invesTRe in Anspruch nehmen zu können, ein Zahlungskonto bei dem Zahlungsdienstleister eröffnen und dieses Konto mit seinem bei invesTRe eröffneten Konto für Finanzinstrumente verknüpfen muss. Indem der Kunde dem auf der Website und den mobilen Anwendungen von invesTRe beschriebenen Verfahren folgt, erklärt er sich mit den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters einverstanden und akzeptiert sie. invesTRe übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Websites oder Anwendungen Dritter, die mit der Website und den Web- und mobilen Anwendungen von invesTRe verlinkt sind. Solche Links sind nicht als Befürwortung dieser verlinkten Websites oder Anwendungen durch invesTRe auszulegen.
5.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass invesTRe bestimmte Dokumente, Informationen und Daten, die der Kunde invesTRe in Übereinstimmung mit Klausel 1.3 an den Zahlungsdienstleister weitergeben darf, um die Aufnahme und Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister zu erleichtern.
5.4 invesTRe wird die Anwendungsprogrammierschnittstelle des Zahlungsdienstleisters in seine Webanwendung auf der Website und in seine mobile Anwendung integrieren, auch um dem Kunden den Zugang zu den Berichten über seine Zahlungstransaktionen zu ermöglichen, ohne das Recht auf Änderung, durch Herunterladen der Daten, und kann darüber hinaus eine Umgebung bereitstellen, die es dem Kunden ermöglicht, dem Zahlungsdienstleister direkt alle Dokumente und Informationen zu übermitteln, die dieser zur Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und gegebenenfalls anderen für den Zahlungsdienstleister geltenden Gesetzen und Vorschriften über die Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität verlangt.
5.5 Unbeschadet der Klausel 5.1 ermächtigt und beauftragt der Kunde hiermit ausdrücklich invesTRe als seinen Bevollmächtigten (mandataire), auf das vom Kunden bei dem mit invesTRe zusammenarbeitenden Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto zuzugreifen, im Namen und für Rechnung des Kunden alle Geldbewegungen von oder auf ein solches Zahlungskonto zu veranlassen und anzuweisen (einschließlich insbesondere, aber nicht notwendigerweise beschränkt auf, für die Zahlung von Zeichnungsbeträgen oder Kaufpreisen und Kosten, Gebühren und Entgelten, für den Erhalt von Rücknahmebeträgen oder Verkaufspreisen oder Erträgen aus Finanzinstrumenten, insbesondere im Rahmen von Kapitalmaßnahmen) und ergreift alle sonstigen Maßnahmen, die in dieser Hinsicht erforderlich sein können, jeweils in dem Umfang, der nach dem alleinigen Ermessen von invesTRe für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für den Kunden erforderlich ist. invesTRe handelt ausschließlich gemäß den vom Kunden erteilten Weisungen.
6. BERUFSGEHEIMNIS UND OUTSOURCING
6.1 invesTRe unterliegt dem Berufsgeheimnis, wie es im luxemburgischen Recht festgelegt ist und angewendet wird. Alle Daten und Informationen über den Kunden (z. B. Name, Adresse, Steuerdomizil, Geburtsort/Gesellschaftssitz oder Identifikationsdaten, seine persönliche und vermögensrechtliche Situation, die Quelle seiner Vermögenswerte und seines Vermögens oder andere Identifikationsdaten (einschließlich, ohne Einschränkung, Steuer- und andere offizielle Identifikationsnummern) oder andere direkte oder indirekte Informationen, die sich auf den Kunden, die mit ihm verbundenen Transaktionen oder seine Geschäftsbeziehung mit invesTRe beziehen) oder mit dem Kunden oder der Geschäftsbeziehung verbundene Personen (z. B. Aktionäre, wirtschaftlich Berechtigte, Rechtsvertreter, Bevollmächtigte, Bürgen, Gegenparteien), die invesTRe anvertraut wurden, sind vertraulich.z. B. Aktionäre, wirtschaftlich Berechtigte, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte, Bürgen, Gegenparteien), die invesTRe im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden anvertraut werden (die "Informationen"), werden von invesTRe gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Beschränkungen zur beruflichen Schweigepflicht vertraulich behandelt. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist nach luxemburgischem Recht erforderlich oder zulässig, wozu invesTRe u.a. durch staatliche Anordnung verpflichtet sein kann (z.B. auf Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde), oder unter den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen oder unter einer anderen Vereinbarung oder Willenserklärung, die die Genehmigung und Zustimmung des Kunden (und ggf. einer anderen geschützten Person) zur Weitergabe vorsieht.
6.2 invesTRe kann bestimmte Aufgaben, Tätigkeiten oder Dienstleistungen oder Teile davon (die "Auslagerungen") teilweise oder vollständig an Drittdienstleister auslagern oder delegieren und kann darüber hinaus andere Dienstleister oder Dritte, wie z. B. Verwahrer, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit beauftragen oder Anfragen nach bestimmten Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistungen für den Kunden erhalten, u. a. in folgenden Bereichen: AWS EMEA sàrl, Azure und O365, Microsoft Ireland Operations limited, IFSAM S.A., Fireblocks, Finologee S.A., Clarity AI Europe S.L. (diese Drittdienstleister oder sonstigen Dritten werden zusammen als "Empfänger" bezeichnet). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass invesTRe die Liste der Empfänger auf seiner Website [oder seinen Web- und mobilen Anwendungen] oder auf eine andere zwischen invesTRe und dem Kunden vereinbarte Weise zur Verfügung stellt. invesTRe verpflichtet sich, diese Liste auf dem neuesten Stand zu halten.
6.3 In diesem Zusammenhang kann invesTRe verpflichtet sein, den Empfängern bestimmte Informationen mitzuteilen oder offenzulegen. Der Kunde erkennt an, dass eine solche Übermittlung oder Offenlegung von Informationen an einen oder mehrere Empfänger erforderlich ist, damit invesTRe die vom Kunden angeforderten Dienstleistungen nach hohen Qualitätsstandards und unter Nutzung der technischen und betrieblichen Ressourcen qualifizierter Fachleute erbringen kann, sowie für das Management von Rechts- und Reputationsrisiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Gewährleistung der Einhaltung der für invesTRe geltenden soliden Risiko- und Kontrollmanagementstrategien und -verfahren.
6.4 Bei den Empfängern kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln, die reguliert oder nicht reguliert sind, und die von Luxemburg oder der Europäischen Union aus operieren oder überall auf der Welt niedergelassen sind, auch in Ländern mit weniger schützenden Bestimmungen über das Berufsgeheimnis oder den Datenschutz als die, die für invesTRe in Luxemburg gelten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass invesTRe die Liste der Länder, in denen die Empfänger niedergelassen sind, auf seiner Website oder den Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, oder auf andere zwischen invesTRe und dem Kunden vereinbarte Weise zur Verfügung stellt. invesTRe verpflichtet sich, diese Liste auf dem neuesten Stand zu halten.
6.5 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, akzeptiert, autorisiert und weist invesTRe an, den Empfängern bestimmte Informationen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Klausel zu übermitteln oder offenzulegen, sofern dies erforderlich ist. Der Kunde erkennt ferner ausdrücklich an, stimmt zu und bestätigt, dass die Übermittlung oder Offenlegung von Informationen an die Empfänger, wie hier beschrieben, in seinem besten Interesse ist.
6.6 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass einige oder alle Empfänger möglicherweise keiner Geheimhaltungspflicht nach luxemburgischem Recht unterliegen und nicht notwendigerweise gesetzlichen Bestimmungen im Ausland unterliegen, die ein ähnliches und gleichermaßen angemessenes Maß an Vertraulichkeit und Datenschutz gewährleisten, und dass die Empfänger verpflichtet sein können, Informationen an eine zuständige Behörde oder ein Gericht zu übermitteln, die durch die für die Empfänger geltenden Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind. Falls die Empfänger Outsourcing-Dienstleister von invesTRe sind, stellt invesTRe sicher, dass die Empfänger vertraglich verpflichtet werden, strenge Vertraulichkeitsregeln einzuhalten, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
6.7 Der Kunde bestätigt ferner ausdrücklich, dass er alle mit dem Kunden oder der Geschäftsbeziehung verbundenen Personen (z.B. Aktionäre, wirtschaftlich Berechtigte, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte, Garanten, Gegenparteien) über die Übermittlung oder Weitergabe von Informationen an die Empfänger informiert und gegebenenfalls deren Zustimmung eingeholt hat, und erklärt in diesem Fall, dass die hierin enthaltene Zustimmung, Ermächtigung und Anweisung auch in deren Namen erfolgt.
6.8 Der Kunde kann die in dieser Klausel 6 erteilte Zustimmung, Genehmigung und Anweisung jederzeit per Einschreiben an invesTRe unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat widerrufen. Der Kunde erkennt an, dass ein solcher Widerruf invesTRe daran hindern kann, Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen oder die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden durch invesTRe unmöglich machen kann und dass invesTRe infolgedessen gezwungen sein kann, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen zu beenden. Der Kunde akzeptiert, dass in diesem Fall die Kündigung durch invesTRe aus einem triftigen und gerechten Grund erfolgt und spätestens zu dem Zeitpunkt wirksam wird, an dem der Widerruf der vorliegenden Vollmacht und Annahme durch den Kunden wirksam wird.
7. DATENSCHUTZ
7.1 Der Kunde erkennt hiermit an, dass invesTRe personenbezogene Daten über den Kunden oder seine Vertreter oder Kontaktpersonen verarbeitet, um die zwischen den Parteien vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und für andere Zwecke, wie z. B. zur Einhaltung von Gesetzen und anderen Vorschriften.
7.2 Ausführliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch invesTRe und die diesbezüglichen Rechte des Kunden finden Sie in der Datenschutzrichtlinie, die auf der Website von invesTRe sowie in den Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, zur Verfügung steht.
7.3 Der Firmenkunde leitet die Datenschutzrichtlinie von invesTRe an die Personen weiter, deren personenbezogene Daten er invesTRe zur Verfügung stellt.
8. SICHERHEIT DER DATEN
8.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Benutzernamen, das Passwort und alle anderen Sicherheitsdaten, die dem Kunden von invesTRe in Bezug auf die Dienste von invesTRe zur Verfügung gestellt werden, sicher aufzubewahren. Der Kunde ist verpflichtet, seine Sicherheitsdaten unverzüglich zu ändern und invesTRe im Falle eines Verlustes oder Diebstahls seiner Sicherheitsdaten so schnell wie möglich zu kontaktieren. invesTRe behält sich das Recht vor, den Kunden zu kontaktieren und ihm neue Sicherheitsdaten mitzuteilen oder vom Kunden zu verlangen, seine Sicherheitsdaten zu ändern.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software, einschließlich aller Programme und Anwendungen, die ihm zur Verfügung stehen, in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Empfehlungen von invesTRe zu nutzen. Der Kunde darf die Software, einschließlich aller Programme und Anwendungen, in keiner Form und auf keine Weise unbefugten Dritten zur Verfügung stellen oder sie kopieren, anpassen oder manipulieren.
9. GEISTIGES EIGENTUM
9.1 Für die Zwecke dieser Klausel bedeutet "Rechte an geistigem Eigentum" alle Rechte an geistigem Eigentum an der Website und ihren Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, und ihrem gesamten Inhalt, einschließlich aller Patente, Marken, Urheberrechte, Designs, Gebrauchsmuster, Datenbankrechte in Bezug auf Know-how, Geschäftsgeheimnisse, ob eingetragen oder nicht, ob eintragungsfähig oder nicht, zusammen mit allen Anwendungen für die vorgenannten und zusammen mit allen Rechten ähnlicher oder analoger Art, die überall auf der Welt ersetzt werden.
9.2 invesTRe und seine Lizenzgeber sind Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Website und den mobilen Webanwendungen und deren gesamten Inhalten (einschließlich der Designs und redaktionellen Inhalte sowie der Beschreibung der Dokumente und Dienstleistungen).
9.3 invesTRe gewährt dem Kunden hiermit ein beschränktes, nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, auf die Website oder ihre Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, zuzugreifen und die geistigen Eigentumsrechte von invesTRe für den einzigen und ausschließlichen Zweck des Zugriffs auf und der Nutzung der Website und ihrer Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, unter den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen zu nutzen. Alle Rechte, die dem Kunden in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden, sind invesTRe und ihren Lizenzgebern vorbehalten.
9.4 Lediglich die Visualisierung der Website und/oder der Web- und Mobilanwendungen, sofern und wenn verfügbar, sowie das Ausdrucken von Auszügen für den privaten Gebrauch und zur Ausübung der Rechte des Kunden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gestattet. Die teilweise Vervielfältigung von Datenbanken, auf die über die Website oder die mobile Anwendung zugegriffen werden kann, oder von deren Inhalt für eine andere als die rein private Nutzung durch den Kunden sowie die wesentliche oder vollständige Vervielfältigung sind untersagt.
9.5 Der Kunde darf ohne vorherige Genehmigung von invesTRe keine Informationen oder Dokumente, die auf der Website oder den Mobil- und Webanwendungen angezeigt werden, übermitteln, vervielfältigen, verkaufen, nutzen oder auf andere Weise oder in anderer Form verwerten.
9.6 Die Informationen und Daten, die von den auf der Website und den mobilen Anwendungen ausdrücklich genannten Datenanbietern übermittelt werden, sind Eigentum der Datenanbieter von investre und durch das Urheberrecht und die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Die Erlaubnis zum Herunterladen, Kopieren, Speichern und Bearbeiten des Inhalts der Website oder der Anwendung, ihres Inhalts oder der durch die Anzeigetools erzeugten oder angezeigten Ergebnisse, ganz oder teilweise, wird ausschließlich für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch erteilt. Urheberrechtsvermerke oder Markennamen dürfen nicht weggelassen oder verändert werden.
9.7 Der Kunde verwendet die Daten Dritter ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke oder für seine persönlichen Zwecke, wenn der Kunde eine Privatperson ist.
9.8 Der Kunde darf die Daten Dritter nicht in einer Weise nutzen oder mit ihnen umgehen, die eine gesonderte Lizenz eines Datenanbieters erfordern würde, und er darf die Daten Dritter nicht an oder im Namen oder zum Nutzen anderer nutzen oder verbreiten oder deren Nutzung oder Verbreitung veranlassen.
9.9 Der Kunde darf Daten Dritter nicht in einer Weise nutzen oder verwerten, die den Zweck oder die Wirkung hat, ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung zu schaffen, das/die der Wertentwicklung von Daten Dritter, einschließlich Indexwerten, ähnelt oder in irgendeiner Weise damit verbunden ist, oder dessen/deren Kapital- und/oder Ertragswert mit Daten Dritter, einschließlich Indexwerten, verbunden ist.
10. BESCHWERDEN
10.1 Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und invesTRe in Bezug auf die von invesTRe erbrachten Leistungen kann der Kunde vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen invesTRe kostenlos eine schriftliche Beschwerde gemäß Ziffer 1.8 zu Händen der für Reklamationen zuständigen Compliance-Abteilung von invesTRe kostenlos einreichen:
10.2 complaints@moniflo.com Beschwerden müssen eindeutig die Kontaktdaten des Kunden und eine Beschreibung der Gründe für die Beschwerde enthalten. Bei der Beschwerde muss es sich um eine Erklärung der Unzufriedenheit handeln, die von einer natürlichen oder juristischen Person an invesTRe gerichtet wird und die sich auf die Erbringung einer Wertpapierdienstleistung bezieht und darf weder unangemessen, leichtfertig oder schikanös sein noch mit der Geschäftspolitik von invesTRe zusammenhängen.
10.3 Nach Erhalt der Beschwerde verpflichtet sich invesTRe, den Erhalt innerhalb von zehn (10) Kalendertagen zu bestätigen und innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen eine Antwort auf die Beschwerde zu geben. Erhält der Kunde keine Antwort oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, kann der Kunde eine neue schriftliche Beschwerde per E-Mail in Übereinstimmung mit Klausel 1.8 an das für Beschwerden zuständige Mitglied der Geschäftsleitung von invesTRe richten:
10.4 complaints@moniflo.com zu Händen des Chief Executive Officer von invesTReWenn der Kunde trotz aller Bemühungen von invesTRe, auf die Beschwerde des Kunden zu reagieren, der Ansicht ist, dass er innerhalb eines Monats ab dem Datum der Übermittlung der Beschwerde keine Antwort oder keine zufriedenstellende Antwort von der Geschäftsleitung von invesTRe erhalten hat, kann der Kunde in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen innerhalb eines Jahres, nachdem der Kunde seine Beschwerde bei invesTRe eingereicht hat, einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung seiner Beschwerde bei der CSSF stellen, indem er (i) das Online-Beschwerdeformular ausfüllt, dem alle relevanten Dokumente beigefügt werden können, oder (ii) das ausgefüllte Beschwerdeformular entweder per Post an die Commission de Surveillance du Secteur Financier, Département Juridique CC, 283, route d'Arlon, L-2991 Luxemburg, per Fax an die Nummer (+352) 26 25 1-2601 oder per E-Mail an reclamation@cssf.lu sendet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der CSSF (www.cssf.lu).
10.5 Das Verfahren von invesTRe zur Bearbeitung von Beschwerden ist auf der Website von invesTRe oder den Web- und Mobilanwendungen von invesTRe, sofern und wenn verfügbar, verfügbar.
10.6 Unter http://www.ec.europa.eu/consumers/odr ist die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission erreichbar. invesTRe ist weder zur Teilnahme verpflichtet und noch bereit.
11. STEUERN
11.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung aller Stempelgebühren, Registrierungssteuern, Quellensteuern und anderer Steuern, die für den Kunden im Zusammenhang mit einem Finanzinstrument oder einer Dienstleistung im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit invesTRe anfallen. Der Kunde stellt sicher, dass er alle steuerlichen Verpflichtungen, die ihm aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnsitzes obliegen, einhält und verpflichtet sich, alle Erklärungen, die ihm invesTRe im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Verfügung stellt (gegebenenfalls einschließlich etwaiger Steuerbescheinigungen), bestmöglich zu nutzen, um seine buchhalterischen und steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. invesTRe behält sich das Recht vor, eine Bescheinigung über die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften zu verlangen. Kommt der Kunde seinen steuerlichen Pflichten nicht nach, so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für alle sich daraus ergebenden Folgen, einschließlich möglicher finanzieller oder strafrechtlicher Sanktionen, und invesTRe übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
11.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass invesTRe gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften verpflichtet sein kann, den luxemburgischen Steuerbehörden oder einer anderen Steuer- oder zuständigen Behörde bestimmte Informationen in Bezug auf den Kunden oder seine steuerliche Situation oder seinen steuerlichen Status mitzuteilen, und verpflichtet sich, unverzüglich alle Informationen (oder deren Überprüfung) bereitzustellen, die invesTRe für erforderlich hält, um die Anforderungen dieser Gesetze und Vorschriften zu erfüllen. Dies umfasst unter anderem alle Informationen, die zur Einhaltung (i) des jährlichen automatischen Austauschs von Finanzinformationen zwischen den Steuerbehörden (der „CRS“), wie er durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015 in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde, oder (ii) des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen Luxemburg und den Vereinigten Staaten über die Einhaltung der Steuervorschriften für ausländische Konten (Foreign Account Tax Compliance, „FATCA“), wie es durch das Gesetz vom 24. Juli 2015 über FATCA in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde, erforderlich sind.
12. AUSSETZUNG VON AUFTRÄGEN
12.1 invesTRe kann die invesTRe gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, jederzeit die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden aussetzen und/oder das Konto des Kunden für Finanzinstrumente einfrieren oder sperren, wenn:
12.1.1 invesTRe vom Kunden verlangt, dass er invesTRe Dokumente, Informationen und Daten zur Verfügung stellt, damit invesTRe seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den internen Richtlinien und Verfahren nachkommen kann, und der Kunde kann invesTRe die Dokumente, Informationen und Daten nicht zur Verfügung stellen oder stellt sie nicht zur Verfügung, oder die Dokumente, Informationen und Daten, die der Kunde invesTRe zur Verfügung stellt, sind ungenau, unvollständig oder irreführend;
12.1.2 der Kunde gegen die Handelsregeln oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
12.1.3 ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt;
12.1.4 invesTRe eine entsprechende Anordnung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde erhalten hat oder die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden oder die fortlaufende Führung des Kontos für Finanzinstrumente des Kunden zu einem Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften führen würde; und
12.1.5 in allen anderen Fällen, wie in diesen Bedingungen festgelegt.
12.2 invesTRe wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Kunden in angemessener Weise zu benachrichtigen, wenn invesTRe seine Dienste einstellt oder das DLT-Depot des Kunden einfriert oder sperrt, es sei denn, dies ist aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften nicht möglich.
13. KÜNDIGUNG
13.1 Soweit zwischen invesTRe und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, kann jede Partei die Geschäftsbeziehung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen.
13.2 Beendigung durch den Kunden
13.2.1 Beendet der Kunde die Geschäftsbeziehung mit invesTRe, übermittelt er invesTRe Anweisungen zur Schließung seines DLT-Depots, einschließlich eines Auftrags zum Verkauf, zur Rücknahme oder zur Übertragung der darin gehaltenen Finanzinstrumente. invesTRe veranlasst den Verkauf, die Rücknahme oder die Übertragung der Finanzinstrumente des Kunden so bald wie möglich in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen und den einschlägigen Marktpraktiken. Etwaige Erlöse daraus werden auf das Zahlungskonto des Kunden oder ein anderes vom Kunden in seinen Kündigungsanweisungen angegebenes Konto überwiesen.
13.2.2 invesTRe kann für den Verkauf, die Rücknahme oder die Übertragung von Finanzinstrumenten des Kunden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften und der Gebührenordnung von invesTRe Gebühren und andere anwendbare Abgaben und Steuern erheben.
13.2.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass bei einem Verkauf oder einer Rücknahme von Finanzinstrumenten ein Fehlbetrag zwischen dem vom Kunden investierten Betrag und den aus dem Verkauf oder der Rücknahme erzielten Erlösen entstehen kann. Ein solcher Fehlbetrag geht ausschließlich zu Lasten des Kunden.
13.3 Beendigung durch invesTRe
13.3.1 Zusätzlich zum Kündigungsrecht gemäß Klausel 13.1 hat invesTRe das Recht, das DLT-Depot des Kunden zu schließen, alle für den Kunden erbrachten Dienstleistungen zu kündigen und die Geschäftsbeziehung generell mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu beenden, wenn:
(a) Der Kunde gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen hat und der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht für Abhilfe gesorgt hat oder nach Abmahnung nicht Pflichtverletzung nicht eingestellt bzw. erneut begangen hat; die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen;
(b) der Kunde nach erfolgloser Mahnung seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt;
(c) der Kunde inaktive Konten ohne Bargeld auf seinem Zahlungskonto bei dem dritten Zahlungsdienstleister und keine Finanzinstrumente mehr auf seinem DLT-Depot hat;
(d) invesTRe im Rahmen einer Ausstiegsstrategie, bei der einer seiner Provider ausgefallen ist, festgestellt hat, dass es seine Dienste für den Kunden nicht weiter erbringen kann;
(e) durch geltende Gesetze und Vorschriften oder als Ergebnis einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder eines Verfahrens erforderlich ist;
(f) invesTRe bei vernünftiger Betrachtungsweise Grund zu der Annahme oder dem Verdacht hat, dass der Kunde Aktivitäten ausübt oder ausübt, die mit den Richtlinien von invesTRe unvereinbar sind.
13.3.2 Der Kunde verpflichtet sich, invesTRe einen Auftrag zum Verkauf, zur Rücknahme oder zur Übertragung der im DLT-Depot des Kunden bei invesTRe gehaltenen Finanzinstrumente zu erteilen. invesTRe veranlasst den Verkauf, die Rücknahme oder die Übertragung der Finanzinstrumente des Kunden so bald wie möglich in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen. Etwaige Erlöse daraus werden auf das Zahlungskonto des Kunden oder ein anderes vom Kunden angegebenes Konto überwiesen. Erteilt der Kunde nach Beendigung der Geschäftsbeziehung keine Anweisung zum Verkauf, zur Rücknahme oder zur Übertragung der gehaltenen Finanzinstrumente, behält sich invesTRe das Recht vor, die Vermögenswerte des Kunden zu liquidieren und etwaige Erlöse daraus auf das Zahlungskonto des Kunden zu überweisen. Klauseln 13.2.2 und 13.2.3 gelten auch für den Fall, dass der Verkauf, die Rücknahme oder die Übertragung durch die Kündigung durch invesTRe verursacht wird.
14. TRENNBARKEIT
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein und hat der betroffene Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg, kann invesTRe diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Übereinstimmung mit Klausel 17.1 so ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis so weit wie möglich erreicht wird.
15. ABTRETUNG
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass invesTRe seine Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen oder der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ganz oder teilweise im Rahmen oder als Teil einer Fusion, Spaltung oder Unternehmensübertragung oder -umstrukturierung abtreten oder übertragen kann.
16. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
16.1 Diese Geschäftsbedingungen, einschließlich aller außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen ergeben, und die Geschäftsbeziehung zwischen invesTRe und dem Kunden unterliegen luxemburgischem Recht. Verbraucher können sich jederzeit auf günstigere Regelungen ihres Heimatrechts berufen.
16.2 Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen und der Geschäftsbeziehung zwischen invesTRe und dem Kunden ergeben, sind ausschließlich die Gerichte von Luxemburg-Stadt zuständig, sofern die Kunden ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg haben. Im Übrigen ist mit dem Kunden kein Gerichtsstand vereinbart.
17. ÄNDERUNG DIESER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN BZGL. KUNDEN MIT GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN LUXEMBURG
17.1 Im Falle von Kunden mit gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg, ist invesTRe berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zwischen invesTRe und dem Kunden getroffene Sondervereinbarungen oder -bedingungen jederzeit zu ändern (sofern die betreffende Sondervereinbarung oder -bedingung nicht von dieser Klausel abweicht), vorbehaltlich einer Mitteilung in Textform an den Kunden mit einer Frist von einem (1) Monat, in der die Änderungen per Post, E-Mail, Fax oder durch eine Erklärung auf der elektronischen Plattform von invesTRe auf der Website von invesTRe unter [www.investre.eu] und/oder seinen Web- und mobilen Anwendungen bekannt gegeben werden
17.2 oder durch ein anderes zwischen dem Kunden und invesTRe vereinbartes Kommunikationsmittel, nach alleinigem Ermessen von invesTRe, insbesondere um Änderungen der Gesetze und Vorschriften sowie der Gepflogenheiten und Praktiken auf den Finanzmärkten oder vorgeschlagene Änderungen der Outsourcing-, Delegations- oder sonstigen Beziehungen von invesTRe zu berücksichtigen. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt und akzeptiert, wenn der Kunde invesTRe nicht innerhalb eines (1) Monats nach Bekanntgabe der Änderungen bzw. vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen schriftlich widerspricht. Erklärt der Kunde seinen Widerspruch gemäß diesem Absatz, ist jede der Parteien berechtigt, ihre Geschäftsbeziehung gemäß Ziffer 13. Der Kunde erkennt an, dass abweichend von dem oben beschriebenen Mechanismus der Benachrichtigung und der fiktiven Genehmigung oder des Widerspruchs und den damit verbundenen Fristen von einem (1) Monat Änderungen aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen, die für invesTRe verbindlich sind, für den Kunden ohne vorherige Benachrichtigung verbindlich sind.
17.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt im Juni 2023 aktualisiert.
18. ÄNDERUNG DIESER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN BZGL. KUNDEN MIT GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND
18.1 Im Falle von Kunden mit gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist invesTRe berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zwischen invesTRe und dem Kunden getroffene Sondervereinbarungen oder -bedingungen jederzeit eine Änderung (sofern die betreffende Sondervereinbarung oder -bedingung nicht von dieser Klausel abweicht) per Mitteilung in Textform an den Kunden mit einer Frist von einem (1) Monat (z.B. per Post, E-Mail, Fax oder durch eine Erklärung auf der elektronischen Plattform von invesTRe auf der Website von invesTRe unter [www.investre.eu] und/oder seinen Web- und mobilen Anwendungen vorschlagen. Die vorgeschlagene Änderung wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden bindend.
18.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt im Juni 2023 aktualisiert.
Anhänge
· Einzahlungs- und Abhebungsgebührentabelle
· Datenschutzbestimmungen
· Auftragsabwicklung und Politik der bestmöglichen AusführungMitteilung über die Offenlegung von Risiken
Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, die per Fernabsatz geschlossen werden, hat der Kunde kein unabhängiges Recht auf Widerruf bezüglich des Erwerbes von Finanzinstrumenten, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die invesTRe kein Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Alle Finanzinstrumente, die über invesTRe erworben werden können, sind von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig. Aus diesem Grund ist das Widerrufsrecht für alle Kauf- und Verkaufsorders, die über die Webanwendung oder die App übermittelt werden, ausgeschlossen.
Es besteht kein unabhängiges gesetzliches Recht für den Kunden, seine individuellen Bestellungen gegenüber invesTRe gemäß dem Rahmenvertrag zu widerrufen. Aus diesem Grund hat der Kunde die möglichen Kursverluste zu tragen, die durch einen späteren Verkauf entstehen könnten.
Im Gegensatz dazu hat der Kunde das Recht, den Rahmenvertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
invesTRe S.A.
209, rue des Romains, L-8041 Bertrange
Luxembourg
E-Mail-Adresse: legal@moniflo.com
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen
Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:
1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;
3. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
4. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
5. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
6. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
7. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357 BGB);
10. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
12. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
14. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.
Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung