Nachhaltigkeit

Nachhaltige Finanzierung der EU und der Green Bond Standard

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Jordan Abrahams
Inhaltsverzeichnis
Jordan Abrahams

Nachhaltige Finanzierung der EU und der Green Bond Standard

Einleitung

Der Europäische Green Deal (EUGD), der 2020 gestartet wurde, zielt darauf ab, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Als Konsequenz hat die Europäische Kommission (EK) Vorschläge angenommen, die die Politik in den Bereichen Klima, Energie, Verkehr und Besteuerung anpassen, um die Netto-Gasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 55 % zu reduzieren.

Die im Green Deal festgelegten Ziele haben auch ihren Preis. Infolgedessen wurde der Europäische Green Deal Investment Plan ins Leben gerufen, auch bekannt als Sustainable Europe Investment Plan. Ziel des Plans ist es, während des aktuellen Jahrzehnts (2020-2030) mindestens 1 Billion Euro an privaten und öffentlichen nachhaltigen Investitionen zu mobilisieren, um den Übergang zu einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Wirtschaft zu unterstützen.

Aufgrund der 'niemanden zurücklassen'-Taktik der EU enthält der Plan einen Mechanismus für einen gerechten Übergang, der in der Zeit von 2021 bis 2027 mindestens 100 Milliarden Euro an Investitionen bereitstellen soll, um Regionen zu unterstützen, die am stärksten vom grünen Übergang betroffen sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Plans ist die Festlegung eines Green Bond Standards auf europäischer Ebene.

Was ist also eine Anleihe, was ist eine grüne Anleihe, warum muss sie standardisiert sein und warum ist das wichtig?

Was ist eine Anleihe und was ist eine grüne Anleihe?

Eine Anleihe ist eine Art Darlehen, das ein Investor einem Kreditnehmer gewährt, wobei der Kreditnehmer sich verpflichtet, die 'Schuld' zusammen mit einem zusätzlich vereinbarten Betrag zurückzuzahlen. Darüber hinaus kann der Kreditnehmer auch zustimmen, jedes Jahr einen bestimmten Zinssatz zu zahlen, bis die Anleihe 'fällig' ist - dem Datum der Rückzahlung des Darlehens. Diese Art von Darlehen wird in der Regel aufgenommen, um Projekte und Operationen zu finanzieren und kann auch vor Fälligkeit gehandelt werden. Der Unterschied zwischen einer regulären Anleihe und einer grünen Anleihe besteht darin, dass grüne Anleihen ausschließlich für nachhaltige Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise den Übergang zur erneuerbaren Energie.

Warum brauchen wir einen Green Bond Standard in der EU?

Der Markt für grüne Anleihen wächst rasant, wodurch er mehr Investoren anzieht. Mit großer Macht kommt große Verantwortung, was bedeutet, dass der Markt für grüne Anleihen vor einigen Herausforderungen steht, bei denen der Standard ins Spiel kommt.

Als Ausgangspunkt soll der EU Green Bonds Standard klare und konsistente Kriterien dafür festlegen, was als 'grünes' Projekt oder Ziel kategorisiert werden könnte. Auf diese Weise kann durch transparente Kriterien das Greenwashing vermieden werden, und das Vertrauen der Investoren in den Markt steigt, da ein Standard, an dem Projekte bewertet werden, die Glaubwürdigkeit stärkt. Darüber hinaus zielt der Standard darauf ab, die Transparenz hinsichtlich der Umweltvorteile der Anleihen zu erhöhen, was bedeutet, dass der Kreditnehmer vollständige und zuverlässige Informationen bereitstellen muss, damit Investoren fundierte Entscheidungen treffen können. Die Harmonisierung grüner Anleihen sorgt für einen einheitlicheren und leichter zu verwaltenden und zu navigierenden Markt, kann das Marktwachstum durch die Gewinnung von mehr Emittenten erleichtern und hilft dabei, zu verfolgen, ob die grünen Anleihen zur Erreichung der allgemeinen Nachhaltigkeitsziele der EU beitragen.

Anfang dieses Jahres wurde der endgültige Text der Verordnung zum EU Green Bond Standard zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vereinbart und soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 oder Anfang 2025 in Kraft treten. Gemäß dieser vorläufigen Vereinbarung müssen 85 % der Einnahmen aus einer grünen Anleihe in wirtschaftliche Aktivitäten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie-Verordnung in Einklang stehen (einer Verordnung, die als Klassifizierungsrahmen dient und festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten umweltfreundlich sind, basierend auf Berichten zu sechs Umweltzielen). Die verbleibenden 15 % werden als 'Flexibilitätspuffer' bezeichnet, was bedeutet, dass einige Einnahmen aus der grünen Anleihe für wirtschaftliche Aktivitäten verwendet werden können, die zu den Umweltzielen der EU beitragen, aber noch nicht in der Taxonomie-Verordnung enthalten sind.

Die Beziehung zwischen den beiden Gesetzestexten ist etwas knifflig, insbesondere da sich die legislativen Organe der EU (Parlament, Rat und Kommission) darauf geeinigt haben, einige fossile Gase und Kernenergiequellen als 'grün' zu bezeichnen, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Anforderungen, und sie somit in die Taxonomie-Verordnung als 'Übergangs' -Ressourcen aufgenommen wurden. Übergangsressourcen gelten in diesem Fall als weniger umweltschädlich als herkömmliche Ressourcen und werden während des Übergangs der EU zur Klimaneutralität genutzt. ClientEarth, das World Wildlife Fund European Policy Office, Friends of the Earth Germany und Transport & Environment haben alle im April 2023 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht, die Ressourcen als 'grün' zu kennzeichnen.

Fazit

Viele hinterfragen das ehrgeizige Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, aber die gesetzlichen Maßnahmen für dieses Ziel beeinflussen auch private Investitionen von Einzelpersonen wie dir und mir. Die Anforderung an Unternehmen, Geschäfte, Regierungen und andere Akteure, transparent und wahrheitsgemäß über die tatsächliche Auswirkung von Projekten zu sein, hat langfristig positive Auswirkungen, weil sie Greenwashing beseitigt und Vertrauen aufbaut. Auf diese Weise fällt es auch Anfänger-Investoren leichter zu entscheiden, in welche nachhaltigen Fonds sie investieren möchten. Wenn du mehr Informationen über den Green Bond Standard erhalten möchtest, höre dir die Folge 9 des EU Finance Podcast an - Die Folge zum Europäischen Green Bond Standard.

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